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Nach der Sitzung des Bundeswahlausschusses wird der Landeswahlleiter die Bewerberinnen und Bewerber, die über die nordrhein-westfälischen Landeslisten in den 19. Deutschen Bundestag gewählt wurden, offiziell informieren.
Die gewählten Bewerberinnen und Bewerber haben dann bis zur ersten Sitzung des Deutschen Bundestages am 24. Oktober 2017 Gelegenheit, die Ablehnung des Mandats gegenüber dem Landeswahlleiter zu erklären.
Eine formelle Annahme der Wahl ist nicht erforderlich.

Datum: 2017-10-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bundestagswahl-2017;
Themen: Landeswahlausschuss # ?, Zweitstimmenergebnis der Bundestagswahl # ?, Bundeswahlausschuss # ?, Landeswahlleiter # ?, Bewerberinnen # ?, Annahme der Wahl # ?, Grundlage von Feststellungen # ?, Sitzung des Bundeswahlausschusses # ?, endgültiges Wahlergebnis # ?, endgültiges Zweitstimmenergebnis # ?