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So sind etwa viele dieser Tätigkeiten Minijobs.
Hier zahlt der Arbeitgeber in der Regel eine pauschale Abgabe auf die Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, sodass der Lohn nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden muss.
Darüber hinaus berücksichtigt der Flyer weitere Themen, die bei der Annahme eines Ferien- oder Nebenjobs eine große Rolle spielen - etwa die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und Fragen zur Unfallversicherung.
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Datum: 2018-07-13; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/finanzverwaltung-gibt-steuertipps-fuer-schueler-und-studierende;
Themen: Steuertipps # ?, Nebenjobs # ?, Urlaubskasse # ?, Studierende # ?, Annahme eines Ferienjobs # ?, pauschale Abgabe # ?, steuerliche Fragen # ?, Finanzverwaltung # ?, Printversion # ?, Unfallversicherung # ?