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Info "Hinterlegung von Geld und Wertpapieren" Unter bestimmten Voraussetzungen können Geldbeträge, Wertpapiere oder Wertgegenstände bei den Amtsgerichten hinterlegt werden - zum Beispiel zur Abwendung einer Zwangsvollstreckung, zur Erfüllung von Verbindlichkeiten und zur Sicherung von Vermögenswerten.
Das Verfahren ist für Nordrhein-Westfalen im Hinterlegungsgesetz Nordrhein-Westfalen geregelt.
Voraussetzungen der Hinterlegung sind ein Antrag des Hinterlegenden, die Hinterlegungsfähigkeit der Sachen und ein Hinterlegungsgrund - gemäß § 372 BGB zum Beispiel der Annahmeverzug des Gläubigers oder die Ungewissheit über den Gläubiger.
Datum: 2019-08-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerium-der-justiz-legt-gesetzentwurf-zur-modernisierung-des;
Themen: Wertpapiere
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