1. +++ (SEM)
Die wichtigsten Neuregelungen im Überblick
Keine Maskenpflicht im Freien mehr Die neue Coronaschutzverordnung sieht unter anderem den Wegfall der Maskenpflicht im Freien vor.
Bislang galt, dass in Warteschlangen und Anstellbereichen sowie unmittelbar an Verkaufsständen, Kassenbereichen und ähnlichen Dienstleistungsschaltern sowie bei Sport-, Kultur und sonstigen Veranstaltungen im Freien mit mehr als 2.500 Besucherinnen und Besuchern das Tragen einer Maske erforderlich war.
Diese Pflicht fällt weg.
Trotzdem wird weiterhin auch im Freien das Tragen einer Maske dringend empfohlen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, typischerweise ist das insbesondere in Warteschlangen und Anstellbereichen der Fall.
Datum: 2021-09-30;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-coronaschutzverordnung-ab-1-oktober-2021-wegfall-der-maskenpflicht-im-freien;
Themen: Freie
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2. +++ (SEM)
Publikumsmessen sind dann wieder unter Beachtung der 2G-Regelung (Teilnahme nur für immunisierte Personen) zulässig.
Reduzierung der Maskenpflichten im Freien
Die Maskenpflicht in Warteschlangen und Anstellbereichen im Freien entfällt.
Unter Berücksichtigung der Situation in den Krankenhäusern wird bis zum 4. März 2022 eine erneute Überprüfung der Regelungen mit dem Ziel der weiteren verantwortungsvollen Reduzierung von Schutzmaßnahmen erfolgen.
Datum: 2022-02-18;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-passt-die-coronaschutzverordnung-erster-oeffnungsschritt-zum;
Themen: Freie
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