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Umso wichtiger sei es, dass die Werkstätten die Möglichkeiten des neuen Bundesteilhabegesetzes nutzen, sich weiterzuentwickeln, betonte der Minister.
"Das Gesetz stärkt das Wahlrecht der Menschen mit Behinderungen, dort zu arbeiten, wo sie es möchten.
Für die Werkstätten heißt das, möglichst vielen Menschen den Zugang zum allgemeinen Arbeitsmarkt - gegebenenfalls auch über das Budget für Arbeit - zu ermöglichen, mit Inklusionsunternehmen zusammenzuarbeiten, Außenarbeitsplätze mit Anstellungsperspektiven zu schaffen, aber auch auf Anbieter zu verweisen, die die neuen Möglichkeiten nutzen und junge Menschen nach der Schule direkt in Unternehmen qualifizieren.
"
Die Ledder Werkstätten, so Laumann, hätten beispielsweise mit den drei "Samocca"-Cafébetrieben in Ibbenbüren, Lengerich und Saerbeck einen wichtigen Schritt gemacht, um Menschen mit Behinderung näher an das allgemeine gesellschaftliche Leben heranzuführen und sich gleichzeitig für das Leben im Stadtteil zu öffnen.
Datum: 2018-05-18;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-arbeit-gehoert-zur-menschenwuerde-ob-mit-oder-ohne-behinderung;
Themen: Behinderungen
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