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Das Gesamtfördervolumen der öffentlichen Wohnraumförderung setzt sich aus Finanzmitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes sowie Darlehensmitteln der landeseigenen Förderbank zusammen.
Die Finanzmittel des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes dienen vor allem der Finanzierung von Tilgungsnachlässen gewährter Förderdarlehen.
Die Aufstockung des mehrjährigen Förderprogramms erfolgt, indem die NRW.BANK ihren Anteil der Darlehensmittel erhöht.
Die Finanzierung des Gesamtfördervolumens kann unter Berücksichtigung der jeweiligen Finanzierungsanteile, der Liquidität der landeseigenen Förderbank und unter Deckung von temporären Refinanzierungsbedarfen durch eine Fremdkapitalaufnahme durch die NRW.BANK gewährleistet werden.
Neben der Erhöhung des Gesamtvolumens auf 10,5 Milliarden Euro bis 2027 erfolgt ab 2025 eine Anpassung der Zinsverbilligung: Ab 2025 beträgt die anfängliche Verzinsung in allen Förderbereichen 1,0 Prozent sowie die maximale Dauer der Zinsverbilligung 30 Jahre.

Datum: 2024-07-03; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-mehrjaehriges-wohnraumfoerderprogramm-wird-auf-105;
Themen: Förderkontingent # ?, Darlehensmittel # ?, Gesamtfördervolumen # ?, landeseigene Förderbank # ?, Bauwirtschaft # ?, Finanzmittel # ?, Wohnungswirtschaft # ?, Anteil von Darlehensmitteln # ?, Zinsverbilligungen # ?, aktuelle Marktentwicklungen # ?