1. +++ (SEM)
Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.
* Das regelmäßige Testen bleibt ein wichtiger Bestandteil der Schutzmaßnahmen.
Bis zum Beginn der Weihnachtsferien wird in den Grund- und Förderschulen pro Woche zweimal mit dem PCR-Pooltestverfahren getestet, in den weiterführenden Schulen dreimal mit Antigen-Selbsttests.
Auch an den eingeübten und bewährten Schutzmaßnahmen wie Lüften und Einhalten der Hygieneregeln muss weiterhin festgehalten werden.
Abschließend erklärte Schul- und Bildungsministerin Gebauer: "Die bisherige Entwicklung der Pandemie hat gezeigt, dass unsere Schulen sichere Orte sind.
Datum: 2021-10-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-schritt-fuer-schritt-mehr-normalitaet-fuer-unsere-schulen;
Themen: Unterrichtsräume
# ?, Maskenpflicht
# ?, Jahrgänge
# ?, fester Sitzplatz
# ?, Aufhebung
# ?, Normalität
# ?, Schulen in Nordrhein-Westfalen
# ?, Bestandteil von Schutzmaßnahmen
# ?, Einzelaktivitäten
# ?, Kursverband
# ?
2. +++ (SEM)
4.
Alle Schülerinnen, Schüler sowie das Personal an den Schulen werden weiter zweimal pro Woche getestet, um den größtmöglichen Schutz für nicht oder noch nicht geimpfte Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.
In der Primarstufe der Grund- und Förderschulen werden weiterhin die kindgerechten, PCR-basierten Lolli-Tests durchgeführt, die weiterführenden Schulen arbeiten weiterhin mit Antigen-Selbsttest.
Der Haushalts- und Finanzausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags hat dafür die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen.
5.
Datum: 2021-06-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-wir-starten-ins-neue-schuljahr-mit-voller-praesenz;
Themen: neues Schuljahr
# ?, volle Präsenz
# ?, Extrazeit
# ?, voller Präsenzunterricht
# ?, Bundesprogramm
# ?, Hygiene
# ?, Unterricht
# ?, Maskenpflicht
# ?, Infektionsschutz
# ?, Infektionsgeschehen
# ?
3. +++ (SEM)
Zum Schulstart verfügen alle Schulen über eine ausreichende Anzahl sensitiver Tests und qualitativ hochwertiger Testmaterialien, um die erweiterte Testpflicht umzusetzen.
"
Die erweiterte Testpflicht für Schülerinnen und Schüler gilt sowohl bei den dreimal wöchentlichen Testungen mit Antigen-Selbsttests an weiterführenden Schulen als auch bei den zweimal wöchentlichen PCR-Pool-Tests ("Lolli-Tests") an Grund- und Förderschulen sowie an den weiteren Schulen mit Primarstufe.
Das schulische Personal erfüllt die erweiterte Testpflicht unabhängig von der jeweiligen Schulform entweder durch die Teilnahme an wöchentlich drei Testungen mit Antigen-Selbsttests oder durch das jeweilige Vorlegen eines negativen Bürgertests an den Test-Tagen.
Beschäftigte, die keine Immunisierung nachweisen, müssen darüber hinaus an Präsenztagen auch außerhalb des Testrhythmus in der Schule einen Antigen-Selbsttest vornehmen oder den Nachweis über einen negativen Bürgertest vorlegen (bundeseinheitliche "3G-Regel am Arbeitsplatz").
Datum: 2022-01-06;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/testpflicht-schulen-wird-zum-schulstart-nach-den-ferien-ausgeweitet;
Themen: Antigenselbsttests
# ?, Genesene
# ?, Geimpfte
# ?, regelmäßige Tests
# ?, negativer Bürgertest
# ?, Ferien
# ?, Testpflicht
# ?, Schülerinnen
# ?, Förderschulen
# ?, Lollitests der Schülerin
# ?
4. +++ (SEM)
2.
Verändertes Testverfahren in den Schulen
Das Testverfahren in den Schulen in Nordrhein-Westfalen wird künftig mit Ausnahme der Förderschulen vollständig mit Antigen-Selbsttests durchgeführt: Bei den weiterführenden Schulen bleibt es beim bestehenden Testsystem mit dreimal wöchentlich stattfindenden Antigen-Selbsttests, die in den Schulen vor dem Unterricht durch die Schülerinnen und Schüler selbstständig durchgeführt werden.
Für alle Förderschulen, unabhängig von ihrem Förderschwerpunkt, bleibt aufgrund der strukturell höheren Vulnerabilität dieser Schülergruppe das bestehende "Lolli"-PCR-Testsystem in seiner jetzigen Form erhalten.
Nach einer Übergangszeit kommen ab dem 28. Februar 2022 für die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen dreimal wöchentlich Antigen-Selbsttests zur Anwendung.
Datum: 2022-02-17;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/veraendertes-testverfahren-den-grund-und-primusschulen-sowie-entlastungs-und;
Themen: Grundschulen
# ?, Unterstützungspaket
# ?, Entlastungspaket
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# ?, Eltern
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# ?, neue Bundestestverordnung
# ?, Antigenselbsttests
# ?, Schülerinnen
# ?
5. ++ (IR)
Zudem hat das Schulministerium eine Sonderlieferung im Umfang von zusätzlich sechs Millionen Antigen-Selbsttests organisiert, die bereits in der ersten Schulwoche nach den Ferien an die Schulen ausgeliefert werden.
Datum: 2021-12-20;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-gebauer-die-verlaessliche-versorgung-mit-tests-gibt-unseren-schulen-die;
Themen: neues Jahr
# ?, nötige Sicherheit
# ?, notwendiges Vergabeverfahren
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# ?, Antigenschnelltests
# ?, weiterführende Schulen
# ?, Weihnachtsferien
# ?, Nachtestungen
# ?, auskömmlicher Vorrat
# ?