1. +++ (SEM)

Die Förderung kann über das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen im Büro der Tierschutzbeauftragten beantragt werden.
Folgende Voraussetzungen sind durch die Tierheime oder die tierheimähnlichen Einrichtungen zu erfüllen:
* es wurde eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG ausgestellt, die bei Antragstellung und -bewilligung noch gültig ist
* in der Einrichtung ist eine gewisse Anzahl von Tieren vorhanden
* die monatlichen Energiekosten sind im Vergleich zum Jahr 2021 erheblich gestiegen (um mindestens 50 Prozent)

Datum: 2023-02-10; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/tierschutz-unterstuetzung-fuer-tierheime-nordrhein-westfalen-bei-der;
Themen: Tierheime # ?, Energiekostenentlastung # ?, Einrichtungen # ?, Energiekostenbewältigung # ?, NRW-Krisenbewältigungsgesetz # ?, Sondervermögen für Bewältigung # ?, Antragbewilligung # ?, monatliche Energiekosten # ?, vorhandene Anzahl # ?, Maßnahme # ?