1. +++ (SEM)
In den Regionen kann ein Stimmungsbild in der Bevölkerung eingeholt und der Beteiligungsprozess bereits angeschoben werden.
Im Anschluss wird als zweiter Schritt ein qualifiziertes Antragsverfahren durchgeführt, das allen Kreisen und Regionen, unabhängig ihrer Teilnahme an dem Interessenbekundungsverfahren, offenstehen wird.
Dieser Antragsschritt dient der Landesregierung als Entscheidungsgrundlage für die Festlegung einer Region und soll zudem eine Gebietskulisse für die Errichtung eines zweiten Nationalparks enthalten.
Danach erfolgt in einem dritten Schritt, wenn eine Region ausgewählt wurde, das formale Ausweisungsverfahren durch die Landesregierung.
In diesem Verfahrensschritt erfolgt zunächst die Erarbeitung eines Verordnungsentwurfes für den zweiten Nationalpark in breiter Beteiligung und öffentlicher Auslegung.
Datum: 2023-09-06;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-startet-prozess-fuer-zweiten-nationalpark-nordrhein-westfalen;
Themen: biologische Vielfalt
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