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Das Ministerium der Justiz in Nordrhein-Westfalen hat Regelungen zur Reform des nordrhein-westfälischen-Hinterlegungsgesetzes erarbeitet.
Im Kern sehen die Neuregelungen vor, für diesen Rechtsbereich den "elektronischen Rechtsverkehr" - also die gesicherte elektronische Kommunikation mit der Justiz - und die elektronische Akte einzuführen.
Die Anwenderfreundlichkeit des Gesetzes soll durch Aufhebung überflüssiger Regelungen und eine umfassende redaktionelle Überarbeitung erhöht werden.
Weiterhin werde der Verwaltungsaufwand gesenkt, indem die Hinterlegung von Bargeld nur noch in Einzelfällen - zum Beispiel bei der Einzahlung einer Kaution zur Vermeidung des Untersuchungshaftvollzugs - zugelassen wird.
Auch bei der Hinterlegung von Wertpapieren wird der Zahlungsverkehr durch die Stärkung des Buchgeldes an die heutige Zeit angepasst.
Datum: 2019-08-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerium-der-justiz-legt-gesetzentwurf-zur-modernisierung-des;
Themen: Wertpapiere
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