1. +++ (SEM)

Die Regionalpläne der sechs Planungsregionen in Nordrhein-Westfalen werden nicht mehr obligatorisch in der ministeriellen Ebene geprüft.
Damit verantworten die Regionen ihre regionale Flächenpolitik und Doppelprüfungen werden vermieden.
Einzig für die staatlichen Aufgaben im Zusammenhang mit Natur und Forst bleibt es bei einer Anzeige der Regionalpläne.
Ganz im Sinne der Initiative für einen handlungsfähigen Staat bleibt auch die Möglichkeit der Landesplanung, im begründeten Einzelfall auch auf regionaler Planungsebene einzugreifen.
Die Planerhaltungsvorschriften des Bundesrechts für Nordrhein-Westfalen werden erheblich ausgeweitet.

Datum: 2025-11-19; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-bringt-aenderung-des-landesplanungsgesetzes-auf-den-weg;
Themen: Landesplanungsgesetz # ?, knappe Flächen # ?, Änderung # ?, erneuerbare Energien # ?, Anzeige von Regionalplänen # ?, Interessen der Allgemeinheit # ?, Miteinander von Planungsebenen # ?, Planerhaltungsvorschriften des Bundesrechts # ?, Sinn der Initiative # ?, begründete Ausnahmen # ?