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Umgesetzt wird die Schließung der drei Apotheken durch das Gesundheitsamt der Stadt Köln als unmittelbar zuständige untere Gesundheitsbehörde.
Die Maßnahme dient dem vorbeugenden Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger.
Zu den drei Apotheken gehören die Apotheke, in der nach jetzigem Wissensstand die Kontamination der Glukoselösung erfolgte, sowie zwei weitere Apotheken desselben Apothekenverbunds.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt konnte staatsanwaltschaftlich nicht abschließend ermittelt werden, wer die Verantwortung für die Verunreinigung trägt und ob es sich möglicherweise um eine absichtliche Manipulation handelt.
Da eine Gefährdung weiterer Kunden durch von der Apotheke abgegebene Arzneimittel nicht vollständig ausgeschlossen werden kann, ist die vorrübergehende Schließung des gesamten Apothekenbetriebs erforderlich.

Datum: 2019-09-26; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/todesfaelle-nach-einnahme-einer-glucoseloesung-sofortige-schliessung-von-drei;
Themen: Einnahme # ?, Glucoselösung # ?, sofortige Schließung # ?, Verunreinigung # ?, Todesfälle # ?, Apotheke in Köln-Longerich # ?, Apothekenverbund # ?, Notkaiserschnitt # ?, Vorratsgefäß # ?, absichtliche Manipulation # ?