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28. Juni 2012 Default Press-Release Image Abb.: PantherMedia
Schwerwiegenden Diskriminierungen in medizinischer und rechtlicher Hinsicht sieht der Deutsche Ethikrat Menschen ausgesetzt, die körperlich nicht eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zuzuordnen sind.
Auf Initiative der nordrhein-westfälischen Landesregierung hat die Konferenz der Gesundheitsministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GMK) in Saarbrücken die Bundesregierung und die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) aufgefordert, die Empfehlungen des Deutschen Ethikrates zur Intersexualität aufzugreifen und geeignete Maßnahmen zu entwickeln, um die Diskriminierung und damit verbundenes schweres Leid der Betroffenen zu beenden.
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Datum: 2012-06-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-steffens-recht-auf-selbstbestimmung-muss-auch-fuer-menschen-gelten-die;
Themen: Arbeitsgemeinschaft von Obersten # ?, Landesgesundheitsbehörden # ?, Intersexualität # ?, Selbstbestimmung # ?, Leid von Betroffene # ?, Gesundheitsministerinnen # ?, Diskriminierung # ?, geeignete Maßnahmen # ?, Personenstandsregister # ?, eindeutige Zuordnung # ?