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In der zweiten Rahmenvereinbarung stehen die Themen Qualitätssicherung und Gewaltprävention in WfbM im Mittelpunkt.
Eckpunkte der "Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung und Gewaltprävention in nordrhein-westfälischen Werkstätten für Menschen mit Behinderung" sind unter anderem die Unterstützung der Einrichtungen bei ihrer Aufgabenwahrnehmung sowie das aktive Einbeziehen der Beschäftigten bei den oben genannten Themen.
Vereinbarungspartner sind das Landesarbeitsministerium, die Landesarbeitsgemeinschaften der Werkstatträte und der WfbM, die Akteure der Arbeitsmarkt- und Sozialverwaltung, die Landschaftsverbände sowie der Berufsverband der Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung.
Für das Thema Gewaltprävention sieht die Vereinbarung zum Beispiel vor, dass Werkstätten, die der Vereinbarung beitreten, ein eigenes Schutzkonzept vorhalten sollen, das aus einer Präventions- und einer Interventionsstrategie besteht.
Vorgesehen ist auch, dass die Menschen mit Behinderung befähigt und gestärkt werden sollen, ihre Rechte selbst wahrzunehmen.

Datum: 2020-06-22; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nrw-weg-bei-inklusion-wird-fortgesetzt;
Themen: Gewaltprävention # ?, Teilhabe # ?, Behinderung # ?, Behindertenwerkstätten # ?, Qualitätssicherung # ?, Werkstatträte # ?, Arbeitsleben # ?, Landschaftsverbände # ?, Arbeitsmarktverwaltung # ?, Berufsverband von Fachkräften # ?