1. +++ (SEM)

Die Fleischindustrie steht dabei immer wieder besonders im Fokus.
"Oft werden Menschen, insbesondere aus Mittel- und Osteuropa, unter menschenunwürdigen Verhältnissen zu Hungerlöhnen in Deutschland beschäftigt.
Diese Hinweise habe ich zum Anlass genommen, den Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen zu bitten, die Arbeitsschutzsituation für Beschäftigte in der Fleischindustrie zu überprüfen.
Denn: Arbeitsschutzvorschriften gelten für jede Art der Beschäftigung.
Für die Stammbelegschaften ebenso wie für Beschäftigte auf der Grundlage von Werkverträgen.

Datum: 2013-08-27; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/arbeitsschutzkontrollen-ergeben-mehr-werkvertraege-der-fleischindustrie-sorgen-fuer;
Themen: Werkverträge # ?, Fleischindustrie # ?, Arbeitsschutzvorschriften # ?, staatliche Arbeitsschutzverwaltung # ?, Arbeitsschutzsituation # ?, Art der Beschäftigung # ?, Grundlage von Werkverträgen # ?, Hungerlöhne # ?, Rahmen der Sonderaktion # ?, tarifrechtliche Standards # ?