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Diesem Beirat sollen neben Vertretern aller Fraktionen auch Vertreter der Kirchen, der Freien Wohlfahrtspflege des Landes NRW und der anerkannten Organisationen der Flüchtlingshilfe angehören.
"Es soll in der Art der Unterbringung zum Ausdruck kommen, dass es nicht um das Verbüßen einer Strafe geht", unterstrich der Minister.
Eine Arbeitsverpflichtung besteht nicht.
Die Einzelunterbringung ist durchgehender Standard.
Angehörigen derselben Familie und einander nahestehenden Personen wird es ermöglicht werden, in der Einrichtung getrennt von anderen Untergebrachten zusammen zu leben.

Datum: 2015-04-30; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/vollzug-von-abschiebungshaft-erfolgt-kuenftig-wieder-nrw;
Themen: Vollzug # ?, Abschiebungsgewahrsam in Nordrhein-Westfalen # ?, notwendige landesgesetzliche Grundlage # ?, Abschiebehaftvollzugsverordnung # ?, Arbeitsverpflichtung # ?, Beschwerderecht # ?, Einzelunterbringung # ?, Organisationen der Flüchtlingshilfe # ?, befristete Übergangsregelung # ?, durchgehender Standard # ?