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Landesweit wurden insgesamt 99 Arbeitgeber sowie 878 Beschäftigte aus der Fleischwirtschaft überprüft.
Die Arbeitsschutzverwaltung prüfte stichprobenartig die Einhaltung der Arbeitszeiten im Zusammenhang mit den neuen Vorschriften zur elektronischen und manipulationssicheren Arbeitszeitaufzeichnung in Fleischbetrieben nach dem Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch).
Nach erster Sichtung der Arbeitszeitunterlagen wurden noch immer Verstöße gegen die werktägliche Höchstarbeitszeit sowie gegen die Pausenregelung festgestellt.
Nach vorläufigen Erkenntnissen waren diese Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz in den meisten Fällen allerdings nicht gravierend.
Eine detaillierte Auswertung der Arbeitszeitdokumente wird aktuell noch durchgeführt.

Datum: 2021-11-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/pruefung-von-zoll-und-arbeitsschutz-belegen-verbesserungen-der-fleischbranche;
Themen: Fleischbetriebe # ?, Fleischwirtschaft # ?, Arbeitsschutzkontrollgesetz # ?, Fleischbranche # ?, Arbeitszeitgesetz # ?, Arbeitszeitunterlagen # ?, bundesweite Schwerpunktprüfung # ?, elektronische manipulationssichere Arbeitszeitaufzeichnung # ?, Aufsichtsbeamte der Arbeitsschutzverwaltung # ?, neue Vorschriften # ?