1. +++ (SEM)
Das neue Jugendarrestvollzugsgesetz zielt auf die Förderung und Erziehung der Jugendlichen.
Sie sollen befähigt werden, künftig eigenverantwortlich und ohne weitere Straftaten zu leben.
Der Entwurf verbessert die rechtliche Stellung der Jugendlichen, schreibt innovative Standards fest und betont die pädagogische Ausrichtung des Arrestvollzuges.
Der Gesetzesentwurf trägt zudem der wissenschaftlichen Erkenntnis Rechnung, dass eine erzieherisch nachhaltige Einwirkung auf Jugendliche in der Regel Zeiträume von mindestens einer Woche erfordert.
Der Entwurf ist deshalb im Wesentlichen auf den Dauerarrest ausgerichtet.
Datum: 2012-07-19;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-kutschaty-nicht-wegsperren-sondern-erziehen;
Themen: Warnschussarrest
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2. +++ (SEM)
In den Arresteinrichtungen werden Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner benannt, an die sich die Jugendlichen und Heranwachsenden während des gesamten Vollzuges wenden können.
Durch ein professionell organisiertes Übergangsmanagement erhalten die Jugendlichen und Heranwachsenden Gelegenheit, Kontakte etwa zur Jugendhilfe und zu Bildungsstätten aufzubauen, die nach der Entlassung weitere Hilfemaßnahmen durchführen können.
"Ein so praktizierter Arrestvollzug hilft nicht nur den straffällig gewordenen jungen Menschen, sondern verbessert gleichzeitig den Schutz der Bevölkerung vor weiteren Straftaten", sagte Justizminister Thomas Kutschaty.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Justizministeriums, Telefon 0211 8792-255.
Datum: 2013-05-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nrw-schafft-als-erstes-bundesland-gesetzliche-grundlage-fuer-den-vollzug-des;
Themen: Jugendarrest
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