1. +++ (SEM)
Im Jahr 2013 waren es 27 Einsätze.
Nach den Vorschlägen der Landesregierung soll künftig unter anderem für Tiere der folgenden, besonders gefährlichen Arten ein Haltungsverbot gelten (Auswahl):
* aus der Ordnung der Webspinnen (Araneae) die Arten Atrax robustus, Hadronyche modesta sowie alle Arten der Gattungen Latrodectus, Loxosceles, Phoneutria, Sicarius und Macrothele,
* aus der Ordnung der Skorpione (Scorpiones) alle Arten der Gattungen Androctonus, Buthacus, Centruroides, Hemiscorpius, Hottentotta, Leiurus, Mauritanobuthus, Mesobuthus, Parabuthus und Tityus,
* aus der Klasse der Schnecken (Gastropoda) alle Arten der Gattung Conus (Kegelschnecken),
Datum: 2014-10-21;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-remmel-hochgiftige-tiere-gehoeren-nicht-die-wohnzimmer;
Themen: Arten der Gattung
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