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Unter anderem müssten Jagd- und Handlungsrechte in der Kernzone auf die dort zuständigen Behörden übertragen, Betretungs- und Nutzungsverbote für Wald und Feld in der Kernzone ausgesprochen und die Kernzone durch Umzäunung oder sonstige Sicherungsmaßnahmen vor Schwarzwildwechsel geschützt werden.
Unter Vorsitz von Nordrhein-Westfalen haben sich Bund und Länder im Rahmen einer Sonder-Agrarministerkonferenz auf ein koordiniertes Vorgehen zur Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest geeinigt.
Besonders kritisch sind Reste von Lebensmitteln einzustufen, die aus ASP-Ausbruchgebieten stammen.
Denn in Fleisch- und Wurstwaren ist das Virus über einen langen Zeitraum haltbar.
Problematisch sind beispielsweise achtlos weggeworfene Wurstbrote auf Raststätten.
Datum: 2018-02-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-setzt-auf-koordiniertes-vorgehen-bei-praevention-und;
Themen: afrikanische Schweinepest
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