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Als weiterer Schritt sind in dieser Woche neue Erleichterungen für die Errichtung von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften in Kraft getreten.
Die Bundesregierung hat die Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz im Bundesgesetzblatt Nr. 41 vom 27. Oktober 2015 veröffentlicht.
Durch diese Verordnung wird die Energieeinsparverordnung (EnEV) um eine Vorschrift ergänzt.
Damit sind bis zum 31. Dezember 2018 befristet bei Bestandsgebäuden, die zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden sollen, Änderungen, Erweiterungen und Ausbauten grundsätzlich ohne energetische Maßnahmen zulässig.
Datum: 2015-10-30;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-groschek-bauministerkonferenz-schafft-erleichterung-bei-baulandgewinnung;
Themen: Unterkünfte
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