1. +++ (SEM)

Im Zwischenlager auf dem Gelände des FZJ, dem so genannten AVR-Behälterlager, lagern seit der Stilllegung des Versuchskernkraftwerks dessen Brennelementekugeln in 152 Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® THTR/AVR.
Die Forschungszentrum Jülich GmbH hatte zuletzt 2012* beim Bundesamt für Strahlenschutz eine erneute Genehmigung zur Aufbewahrung der AVR-Brennelemente bis Mitte 2016 beantragt.
Nach dem Enden der bis zum 30.06.2013 befristeten Aufbewahrungsgenehmigung des Bundesamtes für Strahlenschutz wurden die Kernbrennstoffe auf Grundlage von zwei zeitlich begrenzten atomrechtlichen Anordnungen der Atomaufsicht von Nordrhein-Westfalen durch das Forschungszentrum Jülich aufbewahrt.
Nunmehr teilte das Bundesamt für Strahlenschutz als zuständige Genehmigungsbehörde der Atomaufsicht NRW mit, dass Untersuchungen zur Erdbebensicherheit zur Zeit nicht abgeschlossen seien und eine Prognose zum Abschluss des laufenden Genehmigungsverfahrens nicht möglich sei.
Deshalb ergibt sich jetzt die Notwendigkeit zur Anordnung der Räumung.

Datum: 2014-07-02; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesatomaufsicht-erlaesst-anordnung-zur-raeumung-des-avr-behaelterlagers;
Themen: Räumung # ?, Kernbrennstoffe # ?, Atomaufsicht # ?, Aufbewahrung # ?, Bundesamt für Strahlenschutz # ?, erforderliche Genehmigungen # ?, atomrechtliche Aufsichtsbehörde # ?, Wirtschaftsministerium von Nordrhein-Westfalen # ?, Gelände # ?, Forschungszentrum # ?

2. +++ (SEM)

Vor einiger Zeit hat die Forschungszentrum Jülich GmbH beim Bundesamt für Strahlenschutz eine erneute Genehmigung zur Aufbewahrung der AVR-Brennelemente bis Mitte 2016 beantragt.
Wegen des komplexen Prüf- und Nachweisverfahrens hat das Bundesamt über die beantragte neue Aufbewahrungsgenehmigung noch nicht abschließend entschieden.
In den beim Bundesamt für Strahlenschutz regelmäßig stattfindenden Status- und Fachgesprächen mit der Atomaufsicht des Landes Nordrhein-Westfalen haben sich keine Hinweise ergeben, dass nicht mit der Erteilung einer Genehmigung für die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe innerhalb der nächsten Monate zu rechnen ist.
Um die notwendigen Sicherheitsstandards im Zwischenlager Jülich auch nach Ablauf der befristeten Aufbewahrungsgenehmigung zu gewährleisten und um einen ungeregelten Zustand zu vermeiden, hat das Wirtschaftsministerium als zuständige Aufsichtsbehörde in NRW angeordnet, dass die CASTOR-Behälter auch weiterhin von der Forschungszentrum Jülich GmbH im Zwischenlager Jülich aufzubewahren sind.
In der Anordnung wird zudem auf die Regelungen der Aufbewahrungsgenehmigung aus dem Jahr 1993 einschließlich der Nachträge Bezug genommen.

Datum: 2013-06-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesatomaufsicht-ordnet-die-fortfuehrung-der-aufbewahrung-von-152-castor;
Themen: Zwischenlager # ?, Kernbrennstoffe # ?, Anordnung # ?, ehemaliger Atomversuchsreaktor # ?, Bundesatomaufsicht # ?, sogenanntes Avr-Behälterlager # ?, Bauart # ?, Lagerbehälter # ?, atomrechtliche Aufsichtsbehörde # ?, Stilllegung # ?

3. +++ (SEM)

Damit wehrt sich das Land nicht nur politisch, sondern auch juristisch gegen den Weiterbetrieb des Reaktors Tihange 2, bei dem massive Sicherheitsprobleme festgestellt wurde.
An dem Druckbehälter des nur etwa 65 Kilometer Luftlinie von Aachen entfernten Reaktorblocks waren bei Untersuchungen in den Jahren 2012 und 2014 nicht näher erklärliche Risse festgestellt worden.
Trotzdem entschloss sich die belgische Atomaufsicht im November 2015, das Wiederanfahren des Reaktors zu erlauben.
Ende Januar haben die Ministerpräsidentinnen Hannelore Kraft und Malu Dreyer in gemeinsamen Briefen an den belgischen Premierminister Michel und die Bundesumweltministerin Hendricks ihre Sorge um die Sicherheit der Bevölkerung geäußert, die Wiederinbetriebnahme des Reaktorblocks kritisiert und dessen endgültige Stilllegung gefordert.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung tritt nunmehr der Anfang Februar vor dem belgischen Staatsgerichtshof eingereichten Klage der Städteregion Aachen gegen die Genehmigung zur Wiederinbetriebnahme des Reaktors bei.

Datum: 2016-04-12; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-tritt-klage-der-staedteregion-aachen-gegen-atomkraftwerk-0;
Themen: Atomkraftwerk Tihange # ?, Wiederinbetriebnahme # ?, Beitritt der Klage # ?, Bröckelreaktor # ?, Klagebeitritt # ?, Reaktorblock # ?, Weiterbetrieb Tihange # ?, Weiterbetrieb des Reaktors # ?, belgischer Staatsgerichtshof # ?, besorgte Bevölkerung # ?

4. +++ (SEM)

Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
NRW-Wirtschaftsminister Garrelt Duin hat der Endlagersuchkommission in Berlin die Ergebnisse der Plausibilitätsprüfung erläutert, in der der TÜV NORD das Konzept des Forschungszentrums Jülich (FZJ) zur Entfernung der Kernbrennstoffe aus dem Behälterlager des Versuchskernkraftwerks AVR Jülich analysiert.
Duin: "Die Atomaufsicht NRW wird nun die Hinweise, die sich aus der Plausibilitätsprüfung ergeben, mit dem Forschungszentrum Jülich besprechen und dessen weitere Planungen aufsichtlich überwachen.
Die abschließende Entscheidung über den letztendlich zur Räumung des AVR-Behälterlagers einzuschlagenden Weg muss das Forschungszentrum Jülich unter Beachtung der jeweils notwendigen Aufbewahrungs- und Transportgenehmigungen treffen.
"

Datum: 2015-05-18; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/tuev-legt-plausibilitaetspruefung-zur-entfernung-der-avr-kernbrennstoffe-beim;
Themen: Entfernung # ?, Endlagersuchkommission in Berlin # ?, Avr-Behälterlager # ?, TÜV # ?, Atomversuchsreaktor # ?, Avr-Kernbrennstoffe # ?, Ergebnisse der Plausibilitätsprüfung # ?, Versuchskernkraftwerk # ?, Atomaufsicht # ?, Optionen # ?

5. +++ (SEM)

Im November beabsichtigen die Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen und die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung dann eine sogenannte "Kalthandhabung" im Rahmen des atomrechtlichen Aufsichtsverfahrens durchzuführen.
Transport und Behälterhandhabungen erfolgen, wie auch beim Probetransport, ebenfalls mit einem leeren, kernbrennstofffreien CASTOR-THTR/AVR-Behälter.
Bei einer offiziellen Kalthandhabung nehmen zusätzlich die Atomaufsicht sowie ihre hinzugezogenen Sachverständigen teil, begutachten und bewerten die Arbeiten.
Kalthandhabungen dienen dem Nachweis, dass die Genehmigungsinhaber den einwandfreien Handhabungsablauf in der Praxis beherrschen und sind üblicher Bestandteil atomrechtlicher Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren.
Für die ausstehende Beförderung der 152 CASTOR-THTR/AVR-Behälter liegen bisher noch nicht alle technischen Voraussetzungen und Genehmigungen vor.

Datum: 2023-10-24; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/atomaufsichtliche-anordnung-zur-unverzueglichen-entfernung-der-kernbrennstoffe-aus;
Themen: Option eines Zwischenlagerneubaus # ?, Probetransport # ?, atomrechtliches Aufsichtsverfahren # ?, erforderliche Handhabungen # ?, leerer Behälter # ?, unverzügliche Entfernung # ?, Zwischenlagerung # ?, Avr-Behälterlager # ?, Kernbrennstoffe # ?, 2 Optionen # ?

6. +++ (IR)

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Landesatomaufsicht erlässt weitere Anordnung zur Aufbewahrung von 152 Castor-Behältern im Zwischenlager Jülich

Datum: 2013-12-17; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesatomaufsicht-erlaesst-weitere-anordnung-zur-aufbewahrung-von-152-castor;
Themen: Zwischenlager # ?, Kernbrennstoffe # ?, Bundesaufsicht # ?, erneute Anordnung # ?, Wirtschaftsministerium # ?, atomrechtliche Aufsichtsbehörde # ?, Bundesumweltministerium # ?, Besitz # ?, Bescheid # ?, Zuständigkeit # ?