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Das bedeutet, dass diese Gebäude nach der Sanierung im Vergleich zum Referenzgebäude des Gebäudeenergiegesetzes nur 55 Prozent der Primärenergie benötigen und somit besonders sparsam sind.
Für Neubauten gilt der energetische Standard "Effizienzgebäude 40".
Zudem werden in den bestehenden Gebäuden zahlreiche energetische Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Effizienz der Heiz- und Kältetechnik und zur Verbesserung der Außendämmung umgesetzt.
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) treibt den Ausbau der Photovoltaik (PV) auf den Dächern der landeseigenen Gebäude voran: Bis zum Jahr 2030 werden jährlich Anlagen mit einer Gesamtleistung von mindestens 1.000 kWp installiert.
Neben dem CO-Einspareffekt führt die Installation von sich amortisierenden PV-Anlagen zusätzlich zu dauerhaften Einsparungen im Landeshaushalt.

Datum: 2021-10-05; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/klimaneutrale-landesverwaltung-land-nordrhein-westfalen-verdoppelt-mittel-fuer;
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