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Nordrhein-Westfalen setzt OVG-Urteil konsequent um
22. März 2021 Karl-Josef Laumann Foto: Land NRW
Aufgrund der heutigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zur vorläufigen Außervollzugsetzung der Beschränkungen für den Einzelhandel hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales umgehend am Montag, 22. März 2021, eine angepasste Coronaschutzverordnung erlassen.
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Aufgrund der heutigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zur vorläufigen Außervollzugsetzung der Beschränkungen für den Einzelhandel hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales umgehend am Montag, 22. März 2021, eine angepasste Coronaschutzverordnung erlassen.
Datum: 2021-03-22;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-setzt-ovg-urteil-konsequent-um;
Themen: Außervollzugsetzung von Beschränkungen
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