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KoCI Die Kreise und kreisfreien Städte richten ab dem 1. Oktober 2021 zunächst befristet bis zum 30. April 2022 sogenannten Koordinierenden COVID-Impfeinheiten (KoCI) ein.
Hierzu finanziert das Land bis zu 1,5 Stellen pro 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner.
Die wesentlichen Aufgaben der KoCIs umfassen das Monitoring des lokalen Impfgeschehens, die Hinwirkung auf Impfangebote für vulnerable Personen, die Planung für flächendeckende Auffrischungsimpfungen der Allgemeinbevölkerung sowie die Organisation und Koordinierung des konkreten Impfgeschehens vor Ort (z.B. Impfstoffbestellung, Datenmeldung, Bereitstellung von unterstützendem Personal).
Impfangebote ab 1. Oktober Die Auffrischungsimpfungen in Einrichtungen mit vulnerablen Personen sind in den vergangenen zwei Wochen angelaufen.
Ziel ist es, die Auffrischungsimpfungen in der (teil-) stationären Pflege bis zum 31. Oktober 2021 abgeschlossen zu haben.
Datum: 2021-09-10;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/regelungen-zur-fortfuehrung-der-coronaschutzimpfungen-ab-1-oktober-2021;
Themen: Fortführung
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# ?, Allgemeinbevölkerung
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# ?, Impfzentren
# ?, nordrhein-westfälisches Gesundheitsministerium
# ?, Erlass
# ?, Aufgaben des Kocis
# ?, Betriebsärzteschaft
# ?, Covid-19zweitimpfung
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