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Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am Mittwoch, 21. Februar 2024, über das zuvor im Bundesrat gescheiterte Gesetz zur Umsetzung einer EU-Richtlinie im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung beraten, das für Landwirtinnen und Landwirte, aber auch viele Betriebe im Gartenbau und im Handwerk zusätzliche Kosten und Verwaltungsaufwand generiert hätte.
Die Bundesregierung wollte für selbstfahrende Arbeitsmaschinen, hierzu gehören auch Aufsitzmäher und ähnliche Fahrzeuge, und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h eine eigene Versicherungspflicht einführen.
Nun ist im Vermittlungsausschuss entschieden worden, dass Ausnahmen von der Kfz-Haftpflicht für diese Fahrzeuge gelten sollen.
Nordrhein-Westfalen hatte sich im Bundesrat erfolgreich dafür stark gemacht, dass es für solche Arbeitsmaschinen keine Versicherungspflicht gibt.
Datum: 2024-02-22;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/vermittlungsausschuss-landwirte-vor-kosten-und-unnoetiger-buerokratie-bewahrt;
Themen: Arbeitsmaschinen
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