1. +++ (SEM)

Mit der Meisterprämie NRW setzt die Landesregierung im Rahmen ihrer Fachkräfteoffensive einen Anreiz, die sowohl finanziell als auch zeitlich anspruchsvolle Fortbildung anzugehen.
Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister mit einem Abschluss in einem Gewerbe nach Anlage A oder B Abschnitt 1 der Handwerksordnung, die ihren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben und in den letzten drei Monaten erfolgreich ihre Meisterprüfung abgelegt haben, können die Meisterprämie beantragen.
Es darf noch keine Meisterprämie aus dem Förderprogramm Meisterprämie NRW oder anderen Formen der Aufstiegsprämien in Nordrhein-Westfalen oder in einem anderen Bundesland beantragt worden sein.
Die Prämie wird einmal pro Person ausgezahlt.
Seit Start im Juni 2023 haben über 8.000 frisch verbriefte Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister die Meisterprämie NRW erhalten.

Datum: 2026-01-02; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/meisterpraemie-nrw-anstieg-bei-neuen-handwerksmeisterinnen-und-meistern;
Themen: Meisterprämie # ?, neue Handwerksmeisterinnen # ?, Aufstiegsfortbildung # ?, Meisterprüfung # ?, Aufstiegsprämien # ?, finanzielle Erleichterung # ?, finanzielle Koförderung # ?, Anteil des Qualifizierungskosten # ?, neue Meisterinnen # ?, Meisterschülerinnen # ?