1. +++ (SEM)

Insbesondere habe hierbei eine Rolle gespielt, dass für fast 60 Prozent (57,6 Prozent) der Beschäftigen dieser Tarifvertrag aufgrund der Mitgliedschaft in der den Tarifvertrag abschließenden Gewerkschaft gilt.
Im Falle des Tarifvertrages für das private Omnibusgewerbe sind nur 4,9 Prozent der Beschäftigten Mitglied der Gewerkschaft, die den Vertrag abgeschlossen hat.
Darüber hinaus ist die Repräsentativität dieses Tarifvertrages auch deshalb nicht gegeben, weil er nur im Teilbereich der sogenannten Anmiet- bzw. Auftragsverkehre Anwendung findet.
Die diesbezügliche Verordnung des nordrhein-westfälischen Arbeitsministeriums wird zum 01.02.2013 in Kraft treten.
Dadurch haben die Sozialpartner genügend Zeit, darauf entsprechend zu reagieren.

Datum: 2012-11-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schneider-erklaert-spartentarifvertrag-nahverkehrsbetriebe-als;
Themen: Spartentarifvertrag # ?, Nahverkehrsbetriebe # ?, privates Omnibusgewerbe # ?, Vergabegesetz # ?, Tariftreuegesetz # ?, repräsentative Tarifverträge # ?, Tarifvertrag # ?, Öffentlicher Personennahverkehr # ?, Auftragsverkehr # ?, Fall des Tarifvertrags # ?