1. +++ (SEM)

Die Maßnahmen werden aufrechterhalten und dafür sorgen, dass die Brücke den aktuellen Verkehr bis zu ihrem Abbruch tragen kann.
Der Auftrag für die neue Rheinbrücke war 2017 vergeben worden.
Der Auftragswert hatte ein Volumen von 363 Millionen Euro.

Datum: 2020-04-24; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/rheinbruecke-leverkusen-strassennrw-kuendigt-vertrag-mit-porr;
Themen: Neuausschreibung # ?, nächste Woche # ?, neue Brücke # ?, Landesbetrieb # ?, Neubau # ?, Auftragswert # ?, Neuherstellung # ?, Partner für Fertigstellung # ?, Tolerierung # ?, Vielzahl von Mängeln # ?

2. +++ (SEM)

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die neuen Regelungen für das Land Nordrhein-Westfalen sowie für die seiner Aufsicht unterliegenden Körperschaften gelten.
Für nordrhein-westfälische Städte, Kreise, Gemeinden und Kommunalverbände und die überwiegend von ihnen finanzierten oder ihrer Aufsicht unterliegenden Körperschaften verbleibt es bei den bisherigen Regelungen, die derzeit im Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen festgehalten sind.
Die neuen gesetzlichen Vorgaben sollen für Vergaben ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro für Dienstleitungen und 100.000 Euro für Bauleistungen gelten.
Insgesamt wird voraussichtlich ein jährliches Auftragsvolumen des Landes von rund fünf Milliarden Euro erfasst.
Digital und bürokratiearm: Umsetzung und Kontrollen

Datum: 2025-12-11; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-regelt-die-tarifentgeltsicherung-und-schafft-erleichterungen-bei;
Themen: Tarifentgeltsicherung # ?, öffentliche Vergaben # ?, Tarifbindung # ?, Nachunternehmen # ?, Verleihunternehmen # ?, neue Regelungen # ?, Gesetzentwurf der Landesregierung # ?, gerechtes Land # ?, zentrale Vorrausetzung # ?, ökonomische Modernisierung # ?

3. +++ (SEM)

Für nordrhein-westfälische Städte, Kreise, Gemeinden und Kommunalverbände und die überwiegend von ihnen finanzierten oder ihrer Aufsicht unterliegenden Körperschaften ändert sich die Rechtslage nicht.
Die bisherigen Regelungen des Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen werden insoweit in das neue Gesetz übertragen.
Die neuen gesetzlichen Vorgaben sollen für Vergaben ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro für Dienstleitungen und 100.000 Euro für Bauleistungen gelten.
Digital und bürokratiearm: Umsetzung und Kontrollen
Umsetzung und Kontrolle sollen bürokratiearm und digital erfolgen.

Datum: 2026-04-28; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/tarifentgeltsicherungsgesetz-bei-auftraegen-des-landes-beschaeftigte-angemessen;
Themen: Tarifentgeltsicherungsgesetz # ?, Rede # ?, Beschäftigte # ?, Tarifbindung # ?, nachhaltiger Wettbewerb # ?, Nachunternehmen # ?, Verleihunternehmen # ?, neue Regelungen # ?, Kaufkraft # ?, öffentliche Aufträge # ?

4. ++ (IR)

Andere Anforderungen, wie Mindestlohn oder Frauenförderung, gelten unverändert ab Auftragswerten von 20.000 bzw. 50.000 Euro.

Datum: 2016-06-14; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kabinett-beschliesst-novelle-des-tariftreue-und-vergabegesetzes-nrw;
Themen: Vergabegesetz # ?, Tariftreuegesetz # ?, bürokratischer Aufwand # ?, Entwurf der Novelle # ?, Bagatellgrenze # ?, fairer Auftraggeber # ?, ökologische Kriterien # ?, Aufträge # ?, Nachweise # ?, öffentliche Hand # ?