1. +++ (SEM)

b.) Mit dem Anschreiben der Kommune erfolgt die Übersendung eines Formblatts zur Interessensbekundung.
c.) Besteht nach einer Ortsbesichtigung oder unabhängig davon das Interesse an der Ausübung der Vorkaufsoption reicht die oder der Berechtigte auf dem übersandten Formblatt innerhalb von drei Monaten die Interessensbekundung bei der Stadt Erkelenz oder der Gemeinde Merzenich ein.
d.) Ist der Interessentin oder dem Interessenten der Aufwand der Wiedernutzbarmachung des Objektes unklar, kann eine gemeinsame Besichtigung der jeweiligen Immobilie mit dem Sachverständigen für die Wertermittlung und beauftragten Bausachverständigen erfolgen.
Dessen Einschätzung kann zusammen mit dem ermittelten Verkehrswert einen Überblick über die auf den Käufer zukommenden Kosten geben.
e.) Hält die oder der Berechtigte nach der gemeinsamen Besichtigung des Gebäudes an der Ausübung der Vorkaufsoption fest, werden die Gutachten beauftragt.

Datum: 2024-02-01; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-erhalt-der-sechs-doerfer-im-rheinischen-revier-ehemalige;
Themen: ehemalige Eigentümerinnen # ?, Ausübung # ?, Informationsblatt # ?, Start des Interessenbekundungsverfahrens # ?, gemeinsame Besichtigung # ?, Interessenbekundungsverfahren # ?, rheinisches Revier # ?, Erhalt # ?, Aufwand der Wiedernutzbarmachung # ?, Basis von Meldungen # ?