1. +++ (SEM)

Bewerben können sich Einrichtungen der technologischen und wissenschaftlichen Infrastruktur, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen der Wirtschaft und der Arbeitnehmer, Technologie- und Gründerzentren, Kommunen, öffentliche Institutionen wie Kammern, Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Verbände der Wirtschaft und Gewerkschaften, die ihren Sitz in NRW haben.
Kooperationen in Form von Verbundprojekten, insbesondere mit hochschulübergreifendem Charakter, sind ausdrücklich gewünscht.
Die Projektförderung wird als Anteilfinanzierung gewährt und erfolgt nach dem Ausgabenerstattungsprinzip.
Sie ist auf maximal drei Jahre befristet.
Bewerbungsschluss ist der 28. Oktober 2016.

Datum: 2016-07-01; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/start-innovationslabore-nrw-sollen-wissens-und-technologiebasierte-gruendungen;
Themen: Innovationslabors # ?, wissensbasierte Gründungen # ?, Gründerinnen # ?, junge Start-ups # ?, Wissenschaftsministerium # ?, Unterstützungsstrukturen # ?, Wirtschaftsministerium # ?, Anteilfinanzierung # ?, Ausgabenerstattungsprinzip # ?, erfolgversprechende Gründungsideen # ?