1. +++ (SEM)

Sie soll für mehr Transparenz und einen fairen Ausgleich der Interessen zwischen Anwohnern und Unternehmen sorgen.
"Die Menschen im Umfeld der Bergbaubetriebe haben ein berechtigtes Bedürfnis, umfassend informiert zu werden: Darüber, was die Unternehmen vorhaben, und über die Auswirkungen.
Die Anwohner pochen zu Recht darauf, dass ihre Interessen und Ausgleichsansprüche fair behandelt und nachteilige Auswirkungen minimiert werden", sagte Minister Duin. "
In intensiver Diskussion mit vielen Beteiligten hat das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit den Unternehmen RAG und RWE jetzt ein Bündel von Maßnahmen festgelegt, die sich diesem Ziel verpflichten", so Duin weiter.
"Mit der Unterzeichung dieses Vertrages zeigt RAG erneut, dass das Unternehmen sich seiner Verantwortung in der Region stellt", betonte Bernd Tönjes.

Datum: 2014-02-24; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/im-braun-und-steinkohlenbergbau-minister-duin-wir-wollen-gemeinsam-sicherstellen;
Themen: Bergbauvorhaben # ?, Braunbergbau # ?, aktiver Abbau # ?, sicherer Strom # ?, Ausgleichsansprüche # ?, Bergbauunternehmen # ?, Unternehmen # ?, RAG # ?, Bergbaubetriebe # ?, Bergschäden # ?

2. +++ (SEM)

Mit dem vorzeitigen Auslaufen der FDE-Abfinanzierung entfällt für das Jahr 2019 auch die sachliche Grundlage für die von den Gemeinden zu leistende Mitfinanzierung der FDE-Finanzierungslasten ihrer jeweiligen Länder über eine erhöhte Gewerbesteuerumlage.
* Zur Finanzkraft des Landes: Der Länderfinanzausgleich ist im Grundsatz als Steuerkraftausgleich ausgestaltet.
Ausgleichsansprüche und -verpflichtungen im Finanzausgleich ergeben sich aus dem Vergleich der konkreten Finanzkraft der einzelnen Länder (Finanzkraftmesszahl) mit der bundesdurchschnittlichen Finanzkraft (Ausgleichsmesszahl).
Eine überdurchschnittliche Finanzkraft führt zur Ausgleichspflicht, eine unterdurchschnittliche Finanzkraft zur Ausgleichsberechtigung im Länderfinanzausgleich.
Ausgangspunkt und Messgröße ist die Finanzkraft der Länder, die auch Finanzkraft und Finanzbedarf der Gemeinden berücksichtigt.

Datum: 2018-10-30; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/kabinett-beschliesst-ergaenzungen-zu-haushaltsentwuerfen-land-steigt-bereits-2018;
Themen: Nachtragshaushaltsgesetz # ?, Haushaltsgesetz # ?, Bundesfinanzausgleich # ?, Rahmen des Bundesfinanzausgleichs # ?, erhöhter Umsatzsteueranteil # ?, neue Länder # ?, Haushaltsentwürfe # ?, Schuldentilgung # ?, Verbindlichkeiten # ?, Landeskabinett # ?

3. +++ (SEM)

Durch solch eine Regelung greifen ökonomische Anreize zur Einhaltung des Flugplans nicht mehr.
"
Problematisch ist insbesondere, dass viele Airlines Ausgleichs- und Entschädigungsansprüche pauschal zurückweisen und in der Folge die Fälle gerichtlich geklärt werden müssen.
Allein für das Amtsgericht Düsseldorf werden in diesem Jahr rund 20.000 Prozesse erwartet.
"Wie die Erfahrungen der Verbraucherzentralen zeigen, ist die Sachlage in vielen Fällen eindeutig und ein Rechtsstreit wäre nicht notwendig.

Datum: 2019-11-21; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-heinen-esser-fordert-verbraucherschutzfreundliche-novelle-der-eu;
Themen: Airlines # ?, Fluggäste # ?, Flugreisende # ?, Ausgleichszahlungen # ?, Luftverkehrswirtschaft # ?, Annullierungen # ?, Entschädigungszahlungen # ?, Überbuchungen # ?, Amtsgericht Düsseldorf # ?, Entschädigungsansprüche # ?

4. +++ (SEM)

Hilfreich sind auch ein integrierter Fristenwecker und eine Historien-Ansicht.
Wenn die Airline die Forderungen aus dem Anschreiben ablehnt, können Nutzer den Fall an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) oder an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz senden.
Ausgleichsanspruch bis 600 Euro - unabhängig vom Ticketpreis Gemäß der geltenden EU-Fluggastrechte-Verordnung haben Flugreisende Ansprüche, falls etwas bei einer Flugreise schief geht.
So haben etwa Reisende bei Verspätungen über drei Stunden und bei kurzfristigen Annullierungen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung zwischen 250 und 600 Euro - und zwar unabhängig von der Höhe des Ticketpreises.
Zusätzliche Ausgaben wie Verpflegung am Flughafen oder Hotelzimmer können Fluggäste ebenfalls zurückverlangen, wenn ihnen diese Betreuungsleistungen von der Fluggesellschaft verweigert wurden.

Datum: 2019-10-07; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mit-flug-und-recht-app-hilft-fluggastrechte-einfacher-durchzusetzen;
Themen: Verbraucherzentrale # ?, neue Flugärgerapp # ?, Flugstress # ?, neue Reisehilfe # ?, nordrhein-westfälisches Verbraucherministerium # ?, unentbehrlicher Reisebegleiter # ?, Anschreiben # ?, Airlines # ?, Verspätung # ?, Fluggesellschaften # ?