1. +++ (SEM)
* Umfassendes Auskunftsverlangen bei den Rentenversicherungsträgern (bislang nur bei einer Forderungshöhe ab 500,- EURO möglich)
* Stärkere Einbindung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in das Insolvenzverfahren zur Ermittlung von verbliebenen Vermögenswerten.
Staatssekretär Dirk Wedel: "Wir wollen im Bundesrat die übrigen Länder davon überzeugen, mit uns die Auskunftsmöglichkeiten für die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher zu stärken.
Denn nur eine Zwangsvollstreckung, der Erfolg beschieden ist, stärkt das Vertrauen der Gläubiger in die staatlichen Institutionen und den Wirtschaftsstandort.
"
Datum: 2019-02-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-wird-ein-gesetz-zur-ausweitung-der-auskunftsrechte-fuer;
Themen: Gerichtsvollzieherinnen
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