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Claudia Middendorf bittet um Akzeptanz für Ausnahmen der Maskenpflicht
18. Mai 2020 Porträtfoto am Rednerpult Foto: Land NRW
Datum: 2020-05-18;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/claudia-middendorf-bittet-um-akzeptanz-fuer-ausnahmen-der-maskenpflicht;
Themen: Ausnahmen der Maskenpflicht
# ?, Handelsverbände
# ?, Lebensmittelhändler
# ?, Mund-Nase-Schutz
# ?, Akzeptanz
# ?, Geschäfte
# ?, Verpflichtung
# ?, Grundlage für Kommunikation
# ?, Kommunikationspartner
# ?, besondere Sorgfalt
# ?
2. ++ (IR)
Maskenpflicht
Wegen der deutlich höheren Infektiosität der Omikron-Variante werden die Ausnahmen von der Maskenpflicht reduziert und die Verpflichtung zum Tragen von medizinischen Masken ausgeweitet.
Dies betrifft insbesondere die Wiedereinführung der Maskenpflicht in Warteschlangen im Freien und bei Veranstaltungen und Versammlungen, sofern für sie keine 3G- oder 2G-Zugangsregelung gilt.
Datum: 2022-01-11;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/aenderung-der-coronaschutzverordnung-ausnahmen-von-der-testpflicht-fuer;
Themen: zielgerichtete Umsetzung
# ?, Lage der Coronaviruspandemie
# ?, Pressebriefing
# ?, kritische Infrastruktur
# ?, Auffrischungsimpfung
# ?, Gastronomie
# ?, Testpflicht
# ?, Hospitalisierungsinzidenz
# ?, beaufsichtigter Selbsttest
# ?, Maßnahmen
# ?
3. ++ (IR)
Aber gerade bei den Ausnahmen von der Maskenpflicht muss dringend nachgebessert werden.
Wenn die Maskenpflicht nicht für jene gelten soll, die frisch genesen sind oder deren jüngste Corona-Impfung weniger als drei Monate zurückliegt, dann sage ich: Das bürdet der Wirtschaft einen Kontrollaufwand auf, der nicht zu leisten ist.
Darüber hinaus widersprechen die Ausnahmen in Wahrheit auch den aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, die bisher eben keine Impfung alle drei Monate empfiehlt", so Laumann.
Datum: 2022-08-11;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/corona-landesregierung-bietet-unternehmen-und-beschaeftigten-verlaessliche;
Themen: mögliche Coronawelle
# ?, führende Vertreterinnen
# ?, Herbst
# ?, Gewerkschaften
# ?, Beschäftigte
# ?, verlässliche Perspektiven
# ?, Kurs
# ?, Arbeitsminister
# ?, Maskenpflicht
# ?, Ausnahmen
# ?
4. ++ (IR)
* Der Verstoß gegen die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln wurde aufgenommen.
* Es besteht Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände und vorläufig bis zum 31. August ab Klasse 5 grundsätzlich auch im Unterricht.
Ausnahmen gibt es in bestimmten Fällen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet ist.
Datum: 2020-08-11;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/klare-regeln-fuer-den-einstieg-nach-der-sommerpause-coronaschutzverordnung-wird-bis;
Themen: Maskenpflicht
# ?, öffentliche Verkehrsmittel
# ?, Coronabetreuungsverordnung
# ?, Verstoß
# ?, zuständiges Gesundheitsamt
# ?, Risikogebiete
# ?, Anlage von Coronaschvo
# ?, Ende der Reisesaison
# ?, Frage der Solidarität
# ?, Kitaregelungen
# ?
5. ++ (IR)
* Die Maskenpflicht im ÖPNV bleibt analog zu den bundesrechtlich geregelten Maskenpflichten im Flugverkehr und öffentlichen Personenfernverkehr erhalten.
* Bestehen bleiben außerdem die Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, um ältere und gesundheitlich vorerkrankte Menschen besonders zu schützen.
* Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (zum Beispiel Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose) bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen.
Auch die bisher geltenden Testpflichten für Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen werden fortgeführt.
Ausnahmen kann es für Krankenhausambulanzen geben, die wie Arztpraxen geführt werden und vom sonstigen Klinikbetrieb organisatorisch und räumlich hinreichend getrennt sind.
Datum: 2022-06-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-corona-regelungen;
Themen: Coronaregelungen
# ?, Bundesgesundheitsministerium
# ?, nordrhein-westfälisches Gesundheitsministerium
# ?, Pflegeeinrichtungen
# ?, bestehende Basisschutzmaßnahmen
# ?, bestimmte Personenkreise
# ?, Bürgertestungen
# ?, ausreichender Coronaselbsttest
# ?, letzter Drücker
# ?, positiver Coronatest
# ?
6. ++ (IR)
Für Schulen bleibt es bei einer Empfehlung zum Tragen einer medizinischen Maske (sogenannte OP-Maske).
* Die Maskenpflicht im ÖPNV (medizinische Maske) bleibt wie bisher erhalten.
* Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt auch für Beschäftigte in Einrichtungen, in denen der Bund für Besucherinnen und Besucher eine bundesweite FFP-2-Maskenpflicht vorschreibt (Arztpraxen und ähnliche medizinische Behandlungseinrichtungen).
* Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (zum Beispiel Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose) bleibt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Innenräumen bestehen.
* In allen Fällen, in denen sich die Maskenpflicht aus der Landesverordnung ergibt, ist demnach weiterhin wenigstens eine medizinische Maske erforderlich.
Auch die bekannten Ausnahmen für Kinder und in bestimmten Situationen (notwendige Nahrungsaufnahme, Einsatzsituationen, Gehörlosenkommunikation etc.) bleiben bestehen.
Datum: 2022-09-29;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-verzichtet-vorerst-auf-schaerfere-corona-schutzmassnahmen-minister-laumann;
Themen: medizinische Maske
# ?, zusätzliche Coronaschutzmaßnahmen
# ?, Innenräume
# ?, bestehende Möglichkeiten
# ?, Landesverordnungen
# ?, Personalausfälle
# ?, Freitestung
# ?, Ausnahme von Testpflichten
# ?, Ausnahmen der Testpflicht
# ?, Wesentliche
# ?
7. ++ (IR)
* Die Maskenpflicht im ÖPNV bleibt analog zu den bundesrechtlich geregelten Maskenpflichten im Flugverkehr und öffentlichen Personenfernverkehr erhalten.
* Bestehen bleiben außerdem die Maskenpflichten in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen, um ältere und gesundheitlich vorerkrankte Menschen besonders zu schützen.
* Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (zum Beispiel Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose) bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen.
Auch die bisher geltenden Testpflichten für Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen werden fortgeführt.
Ausnahmen kann es künftig lediglich für Krankenhausambulanzen geben, die wie Arztpraxen geführt werden und vom sonstigen Klinikbetrieb organisatorisch und räumlich hinreichend getrennt sind.
Datum: 2022-06-20;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-coronaregelungen-um-zunaechst-eine-woche-0;
Themen: Quarantäneverordnung
# ?, Testverordnung
# ?, Coronaregelungen
# ?, nordrhein-westfälisches Gesundheitsministerium
# ?, Bundesgesundheitsministerium für Testungen
# ?, Einrichtungstestungen
# ?, gesundheitliche Langzeitfolgen
# ?, Unding
# ?, ausreichender Coronaselbsttest
# ?, positiver Coronatest
# ?
8. ++ (IR)
* Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt auch für Beschäftigte in Einrichtungen, in denen der Bund für Besucherinnen und Besucher eine bundesweite FFP-2-Maskenpflicht vorschreibt (Arztpraxen und ähnliche medizinische Behandlungseinrichtungen).
* Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen (zum Beispiel Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose) bleibt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Innenräumen bestehen.
* In allen Fällen, in denen sich die Maskenpflicht aus der Landesverordnung ergibt, ist demnach weiterhin eine medizinische Maske ausreichend.
Auch die bekannten Ausnahmen für Kinder und in bestimmten Situationen (notwendige Nahrungsaufnahme, Einsatzsituationen, Gehörlosenkommunikation etc.) bleiben bestehen.
Datum: 2022-10-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-die-coronaverordnungen-unveraendert;
Themen: medizinische Maske
# ?, Innenräume
# ?, weitergehende Schutzmaßnahmen
# ?, Coronaverordnungen
# ?, Freitestung
# ?, Anordnung
# ?, ausreichende Maske
# ?, beherrschbare Infektionsgeschehen
# ?, bundesweite Ffp-2-Maskenpflicht
# ?, verantwortlicher Selbstschutz
# ?
9. ++ (IR)
Maskenpflichten und 2G+-Regel für den Freizeitbereich
Wegen der deutlich höheren Aggressivität der Omikron-Variante werden die Ausnahmen von der Maskenpflicht reduziert.
Bei der Sportausübung in Innenräumen, in Schwimmbädern und bei Wellnessangeboten können keine Masken getragen werden - hier müssen immunisierte Personen daher zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen.
Datum: 2021-12-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/aenderung-der-coronaschutzverordnung-ausweitung-der-kontaktbeschraenkungen-auf;
Themen: Beschlüsse der Bund-Länder-Beratung
# ?, Bund-Länder-Beratungen
# ?, Kontaktbeschränkungen
# ?, Aufrechterhaltung
# ?, überregionale Großveranstaltungen
# ?, Kontaktreduzierung
# ?, andere Veranstaltungen
# ?, Kontakte
# ?, Genesene
# ?, Geimpfte
# ?
10. ++ (IR)
* Um Menschen im Grenzgebiet ein Pendeln ohne Test- oder Quarantänepflichten zu ermöglichen, wurden pragmatische Regeln gefunden.
In manchen Fällen ist dies abhängig von der Dauer des Aufenthalts im Risikogebiet (maximal 48 Stunden nach belgischem Recht, maximal 24 Stunden nach nordrhein-westfälischem Recht) oder vom Grund der Reise (Ausnahmen speziell für Grenzpendler, -schüler und -studenten in Nordrhein-Westfalen, Belgien und den Niederlanden).
Ändern sich Einreiseregeln für ein Land, wird in der Taskforce besprochen, inwiefern Ausnahmen möglich sind.
Die Maskenpflicht, die anfänglich nicht in den Niederlanden galt, ist inzwischen in allen drei Ländern gleichermaßen vorgeschrieben.
Datum: 2021-03-22;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ein-jahr-corona-zusammenarbeit-minister-holthoff-pfoertner-mit-der-cross-border;
Themen: Pandemie
# ?, Pressebriefing von Cross-Border
# ?, einjähriges Bestehen
# ?, grenzüberschreitende Zusammenarbeit
# ?, Partner
# ?, Reihe von Problemen
# ?, gemeinsames Pressebriefing
# ?, kraftvolle europäische Antwort
# ?, Grenzraum
# ?, Europaminister
# ?
11. ++ (IR)
Nach den aktuell noch geltenden Regelungen sind private Veranstaltungen in Form von Partys und vergleichbaren Feiern ohne Verpflichtung zur Einhaltung von Mindestabstand und Maskenpflicht eigentlich nur in den Inzidenzstufe 0 und 1 möglich.
Dem kann durch die in § 21 Absatz 3 ausdrücklich vorgesehene Ausnahmeregelung Rechnung getragen werden.
Die nun geltende Ausnahme erfordert aus infektiologischen Gründen gerade in Kommunen mit höheren Inzidenzen ein angemessenes Schutzkonzept.
Datum: 2021-08-12;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gesundheitsministerium-hochzeiten-auch-bei-inzidenzstufe-2-am-kommenden-wochenende;
Themen: angemessenes Schutzkonzept
# ?, langer Planungsvorlauf
# ?, mögliche Hochzeiten
# ?, Festhalten
# ?, Schutzvorkehrungen
# ?, konkrete Regelungen
# ?, Rechnung
# ?, Inzidenzstufe
# ?, bisherige Regelung
# ?, betroffene Personen
# ?
12. ++ (IR)
Bei Beerdigungen gilt auch bei erhöhten Inzidenzwerten aufgrund der besonderen Situation keine feste Personenobergrenze, dafür aber künftig wieder generell eine Maskenpflicht.
Für nahe Angehörige gibt es bei Beerdigungen wie auch bei standesamtlichen Trauungen weiterhin eine Ausnahme von der Abstandspflicht.
Datum: 2020-10-16;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/mit-klaren-regelungen-bei-steigenden-infektionszahlen-verstaerkt-nordrhein;
Themen: klare Regelungen
# ?, steigende Infektionszahlen
# ?, Coronapandemie
# ?, Bund-Länder-Kreis
# ?, außerordentliche Kabinettsitzung
# ?, Beschlüsse
# ?, Pressebriefing
# ?, Landeskabinett
# ?, Anschluss
# ?, Ergebnisse
# ?
13. ++ (IR)
Die zuständigen kommunalen Behörden können für die ausgewiesenen gesicherten Brauchtumszonen weitere erforderliche Regelungen festlegen, etwa eine örtlich und zeitlich begrenzte Verpflichtung zum Tragen mindestens einer medizinischen Maske im Freien, Kapazitätsbegrenzungen für gastronomische Einrichtungen und zusätzliche Maskenpflichten in Innenräumen.
Anpassung an Bundesregelungen zu Quarantäneausnahmen
Die Regelungen der Coronaschutzverordnung und der Test- und Quarantäneverordnungen werden an die veränderten Bundesregelungen zu den Quarantäneausnahmen angepasst.
Datum: 2022-02-08;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-passt-die-coronaschutzverordnung;
Themen: gesicherte Brauchtumszonen
# ?, zusätzliche Schutzmaßnahmen
# ?, Kontext der Bund-Länder-Abstimmung
# ?, Quarantäneausnahmen
# ?, Ziel der Reduzierung
# ?, anstehende Karnevalstage
# ?, Menschenmassen
# ?, stichprobenartige Kontrollen
# ?, Ladengeschäfte
# ?, öffentlicher Raum
# ?
14. ++ (IR)
Wird 2G-plus gewährleistet, entfällt (vergleichbar mit Diskotheken etc.) bis zu einer Teilnehmerzahl von 1.000 Personen auch die Maskenpflicht.
Bei Großveranstaltungen (ab 1.000 Personen) können unter den weiterhin geltenden Bedingungen von 2G-plus und zusätzlicher Maskenpflicht künftig in Innenräumen 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität genutzt werden.
Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von den relativen und absoluten Obergrenzen festlegen, wenn durch entsprechende Konzepte Abläufe sowie An- und Abreise infektiologisch vertretbar gestaltet werden können.
Datum: 2022-03-02;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-passt-die-coronaschutzverordnung-grosser-schritt-richtung;
Themen: COVID-Patientinnen
# ?, Diskotheken
# ?, Inzidenzzahlen
# ?, Clubs
# ?, Krankenhäuser
# ?, Zugangsbeschränkungen
# ?, Auffrischungsimpfung
# ?, Großveranstaltungen
# ?, Zahl
# ?, Normalität
# ?
15. ++ (IR)
* Sie sind von der Coronatestpflicht ausgenommen.
* Die Maskenpflicht in der Einrichtung ist für diese Bewohnerinnen und Bewohner aufgehoben.
Hier gilt zudem: Über Ausnahmen für Personen, bei denen ein Coronaschnelltest aus medizinischen oder sozial-ethischen Gründen nicht durchgeführt werden kann, entscheidet die Einrichtungsleitung.
Datum: 2021-06-12;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/corona-pandemie-freiheiten-fuer-bewohnerinnen-und-bewohner-der-stationaeren;
Themen: Besucherinnen
# ?, stationäre Pflegeeinrichtungen
# ?, geltende Regelungen
# ?, Coronaschnelltest
# ?, Aufnahme
# ?, Nachweis
# ?, Einrichtungen
# ?, Allgemeinverfügung für Schutzmaßnahmen
# ?, Coronatestpflicht
# ?, Einzelzimmerquarantäne
# ?
16. ++ (IR)
Diese beinhalten unter anderem weitere Kontaktbeschränkungen, eine Maskenpflicht für Fahrgemeinschaften, Regularien für den Einzelhandel oder den eingeschränkten Pandemiebetrieb in der Kindertagesbetreuung mit einem Appell an die Eltern, wann immer möglich, selber zu betreuen.
Im Rahmen des so abgestimmten Gesamtkonzeptes hat das Land auch der begrenzten Aussetzung des Wechselunterrichts an den weiterführenden Schulen mit Ausnahme der Abschlussklassen ab Donnerstag, 25. März 2021, zugestimmt.
Datum: 2021-03-24;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-stimmt-allgemeinverfuegung-fuer-kreis-siegen-wittgenstein-zu;
Themen: weitergehende Maßnahmen
# ?, Gespräche
# ?, Aussetzung des Wechselunterrichts
# ?, Details der Regelung
# ?, derzeitiger Umfang
# ?, intensiver konstruktive Austausch
# ?, weitere Kontaktbeschränkungen
# ?, eingeschränkter Pandemiebetrieb
# ?, Regularien
# ?, Ausnahme von Abschlussklassen
# ?
17. ++ (IR)
Maskenpflicht gilt weiterhin
Der Besuch von Sportveranstaltungen, Weihnachtsmärkten und Volksfesten fällt ebenso unter diese Regelung wie touristische Übernachtungen oder die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (mit Ausnahme medizinischer oder pflegerischer Dienstleistungen oder Friseurbesuche).
Datum: 2021-11-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-coronaschutzverordnung-ab-24-november-2021;
Themen: zielgerichtete Umsetzung
# ?, Lage der Coronaviruspandemie
# ?, Bund-Länder-Beratungen
# ?, Freizeitbereich
# ?, Rede
# ?, Hospitalisierungsinzidenz
# ?, Kulturbereich
# ?, Eindämmung
# ?, 3G*-Regelungen
# ?, hohes Infektionsgeschehen
# ?
18. ++ (IR)
Von dieser grundsätzlichen Öffnung gelten dann nur noch vor allem folgende Ausnahmen:
Maskenpflicht In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 0 gilt die Maskenpflicht nur noch in Bereichen, auf deren Nutzung auch Personen, die noch kein Impfangebot wahrnehmen konnten, zwingend angewiesen sind, nämlich im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr samt Taxen und Schülerbeförderung, im Einzelhandel sowie in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen.
Betreiber anderer Angebote und Einrichtungen können deren Nutzung allerdings weiterhin vom Tragen einer Maske abhängig machen.
Beschäftigte mit einem besonders nahen Kundenkontakt wie die Erbringer körpernaher Dienstleistungen oder Servicekräfte in der Gastronomie müssen weiterhin eine Maske tragen oder über einen negativen Testnachweis verfügen.
Erfassung von Kontaktdaten Die Pflicht zur Erfassung von Kontaktdaten zur Nachverfolgung kann weitgehend entfallen.
Datum: 2021-07-07;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-passt-coronaschutzverordnung-regionen-mit-inzidenzen-von-10;
Themen: bestehende Regeln
# ?, Gültigkeit
# ?, bestehende Maßnahmen
# ?, 7-Tage-Inzidenz
# ?, Aufhebung
# ?, Coronaviruspandemie
# ?, Eindämmung
# ?, Personenbegrenzung
# ?, Sitzplan
# ?, Kreise
# ?
19. ++ (IR)
* Generelle Maskenpflicht in Innenräumen: Nicht nur im ÖPNV und im Einzelhandel und in Arztpraxen, sondern auch wieder in Innenräumen von Gaststätten, Museen, Zoos etc., bei Bildungsveranstaltungen, Gottesdiensten, Versammlungen, bei der Erbringung körpernaher Dienstleistungen und generell in allen für den Kundenverkehr geöffneten Innenräumen muss wieder mindestens eine medizinische Maske getragen werden.
* Ausnahmen gelten in Stufe 1 bei Veranstaltungen mit festen Sitz- oder Stehplätzen für Geimpfte, Genesene und Getestete und - auch ohne Test - in Bibliotheken und der Gastronomie.
* In der Gastronomie müssen die Beschäftigten mit Kundenkontakt wieder regelmäßig einen Test machen und eine Maske tragen.
Datum: 2021-07-23;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/fuer-nordrhein-westfalen-gilt-ab-kommendem-montag-die-landesinzidenzstufe-1;
Themen: lokale Inzidenzstufe
# ?, Versammlungen
# ?, Test
# ?, Gastronomie
# ?, Einzelhandel
# ?, Kreise
# ?, Flächenbegrenzung
# ?, Infektionsanstieg
# ?, Infektionsstufen
# ?, Sicherheitsschirm
# ?
20. ++ (IR)
Auch wenn eine allgemeine Maskenpflicht im Bundes-Infektionsschutzgesetzes nicht vorgesehen ist, empfehlen das Land und die Hochschulen Studierenden, Lehrenden und Hochschulbeschäftigten während des Aufenthalts in Innenräumen der Hochschulen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Lehrveranstaltungen, die ausschließlich online stattfinden, sind danach im Sommersemester die Ausnahme.
Datum: 2022-03-30;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/hochschulen-studierende-starten-praesenz-ins-sommersemester-unterstuetzung-fuer;
Themen: Sommersemester
# ?, Musikhochschulen
# ?, Präsenzlehre
# ?, Digitallehre
# ?, Hybridlehre
# ?, verbundene Lockerungen
# ?, Wissenschaftlerinnen
# ?, Kunsthochschulen
# ?, Coronaregeln
# ?, Studium
# ?
21. ++ (IR)
* Allen positiv getesteten Personen wird dringend empfohlen, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske tragen.
* Beschäftigte in Arztpraxen und vergleichbaren Einrichtungen müssen zum Schutz von vulnerablen Personen weiterhin mindestens eine medizinische Maske tragen.
* Die bisher schon geltenden Ausnahmeregelungen zu den Testpflichten des Bundes, zum Beispiel in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen, bleiben bestehen.
Datum: 2023-01-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/anpassung-der-coronaregelungen-zum-1-februar-2023-die-maskenpflicht-im-oepnv-sowie;
Themen: Coronaregelungen
# ?, Maskenpflicht
# ?, Isolierungspflichten
# ?, Coronainfizierte
# ?, ÖPNV
# ?, positiver Test
# ?, vulnerable Personengruppen
# ?, medizinische Maske
# ?, Coronavirus
# ?, Bundesrecht
# ?
22. ++ (IR)
Eine Ausnahme gilt für Fahrschüler, die bereits mehr als die Hälfte der verpflichtenden Ausbildungsstunden absolviert haben.
Beim praktischen Fahrunterricht besteht künftig die Pflicht, eine Maske mit FFP2-Schutzstandard zu tragen.
Datum: 2021-01-08;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/coronaschutzverordnung-angepasst-nordrhein-westfalen-verlaengert-lockdown-bis-31;
Themen: Lockdown
# ?, betreuungsbedürftige Kinder
# ?, Bildungsangebote
# ?, Hausstand
# ?, Coronabetreuungsverordnung
# ?, Ausnahmen
# ?, Länder
# ?, Angehörige eines Hausstands
# ?, Betreuungsbereich
# ?, Bundländerberatungen
# ?