1. +++ (SEM)

Ab dem 13. Januar 2022 gilt die Regel darüber hinaus auch in der Gastronomie, sofern sich die Nutzung nicht auf das bloße Abholen von Speisen und Getränken beschränkt.
Hier müssen auch immunisierte Personen daher zukünftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis, der nicht älter als 24 Stunden ist, mit sich führen.
Ausnahme von der Testpflicht für geboosterte oder genesene Personen
Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2G+ gilt, entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung (gemäß Bundesrecht) entweder über eine Auffrischungsimpfung verfügen oder in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind.
Die Ausnahme gilt für alle Anwendungsbereiche von 2G+, also auch etwa für den Sport in Innenräumen.

Datum: 2022-01-11; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/aenderung-der-coronaschutzverordnung-ausnahmen-von-der-testpflicht-fuer;
Themen: zielgerichtete Umsetzung # ?, Lage der Coronaviruspandemie # ?, Pressebriefing # ?, kritische Infrastruktur # ?, Auffrischungsimpfung # ?, Gastronomie # ?, Testpflicht # ?, Hospitalisierungsinzidenz # ?, beaufsichtigter Selbsttest # ?, Maßnahmen # ?

2. +++ (SEM)

* Die meisten Testpflichten, die bisher in der Landesverordnung geregelt waren (v.a. für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen), ergeben sich künftig direkt aus dem Infektionsschutzgesetz des Bundes.
Ergänzend bleiben die Landesregelungen zu Testpflichten in staatlichen Unterbringungseinrichtungen und im Strafvollzug etc. (mit den bisherigen Ausnahmemöglichkeiten für immunisierte Personen) bestehen.
* Für immunisierte Beschäftigte in Pflegeheimen und Krankenhäusern regelt die Landesverordnung eine Ausnahme von den Testpflichten des Bundes; hier sind wie bisher zwei Selbsttests pro Woche ausreichend.
Auch für räumlich abgetrennte Krankenhausambulanzen und kurzfristige Einrichtungsbesuche ohne Kontakt zu Bewohnerinnen/Bewohnern oder Patientinnen/Patienten gelten wie bisher in Nordrhein-Westfalen Ausnahmen von der Testpflicht.
Die Test-und-Quarantäneverordnung wurde ebenfalls ohne wesentliche Änderungen verlängert.

Datum: 2022-09-29; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-verzichtet-vorerst-auf-schaerfere-corona-schutzmassnahmen-minister-laumann;
Themen: medizinische Maske # ?, zusätzliche Coronaschutzmaßnahmen # ?, Innenräume # ?, bestehende Möglichkeiten # ?, Landesverordnungen # ?, Personalausfälle # ?, Freitestung # ?, Ausnahme von Testpflichten # ?, Ausnahmen der Testpflicht # ?, Wesentliche # ?

3. +++ (SEM)

Letztere müssen angemessene Ausnahmen für Anwohnerinnen und Anwohner erlauben.
* Untersagt sind Veranstaltungen im Freien ohne Personenbegrenzung und Zugangskontrolle durch den Veranstalter, insbesondere Umzüge mit straßenrechtlicher Genehmigung.
* Für private Feiern mit Tanz sowie Karnevalsveranstaltungen und vergleichbare Brauchtumsveranstaltungen in Innenräumen im öffentlichen Raum bleibt es bei 2G+, aber es entfällt die Ausnahme von der Testpflicht für Personen mit einer Auffrischungsimpfung (und vergleichbare Fälle).
Alle Teilnehmenden benötigen während der Karnevalstage dort einen zusätzlichen negativen Testnachweis, um mögliche Infektionsereignisse bestmöglich auszuschließen.
Gleiches gilt für den Besuch von gastronomischen Einrichtungen in den gesicherten Brauchtumszonen, soweit es sich bei diesen nicht um reine Speiselokale handelt, die auch als solche genutzt werden.

Datum: 2022-02-08; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-passt-die-coronaschutzverordnung;
Themen: gesicherte Brauchtumszonen # ?, zusätzliche Schutzmaßnahmen # ?, Kontext der Bund-Länder-Abstimmung # ?, Quarantäneausnahmen # ?, Ziel der Reduzierung # ?, anstehende Karnevalstage # ?, Menschenmassen # ?, stichprobenartige Kontrollen # ?, Ladengeschäfte # ?, öffentlicher Raum # ?

4. ++ (IR)

Ausgenommen von der Testpflicht sind kraft Bundesrechts Durchreisende sowie Transporteure, die weniger als 72 Stunden in Deutschland bleiben.
Weitere Ausnahmen können beim zuständigen Gesundheitsamt beantragt werden.
Zusätzlich zur Testpflicht besteht zudem eine Anmeldepflicht für Einreisende aus den Niederlanden.

Datum: 2021-04-04; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/testpflicht-fuer-einreisende-aus-den-niederlanden-nordrhein-westfalen-setzt;
Themen: Einreisende # ?, Testpflicht # ?, Entscheidung # ?, negativer Test # ?, aktueller Testnachweis # ?, Nachbarland # ?, notwendige Reisen # ?, Durchreisende # ?, Anmeldepflicht # ?, Risikogebiet # ?

5. ++ (IR)

* Um Menschen im Grenzgebiet ein Pendeln ohne Test- oder Quarantänepflichten zu ermöglichen, wurden pragmatische Regeln gefunden.
In manchen Fällen ist dies abhängig von der Dauer des Aufenthalts im Risikogebiet (maximal 48 Stunden nach belgischem Recht, maximal 24 Stunden nach nordrhein-westfälischem Recht) oder vom Grund der Reise (Ausnahmen speziell für Grenzpendler, -schüler und -studenten in Nordrhein-Westfalen, Belgien und den Niederlanden).
Ändern sich Einreiseregeln für ein Land, wird in der Taskforce besprochen, inwiefern Ausnahmen möglich sind.

Datum: 2021-03-22; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/ein-jahr-corona-zusammenarbeit-minister-holthoff-pfoertner-mit-der-cross-border;
Themen: Pandemie # ?, Pressebriefing von Cross-Border # ?, einjähriges Bestehen # ?, grenzüberschreitende Zusammenarbeit # ?, Partner # ?, Reihe von Problemen # ?, gemeinsames Pressebriefing # ?, kraftvolle europäische Antwort # ?, Grenzraum # ?, Europaminister # ?

6. ++ (IR)

Für den Grenzverkehr gibt es weitreichende Ausnahmen: Wer sich nicht länger als 24 Stunden in den Niederlanden aufgehalten hat oder für weniger als 24 Stunden nach Deutschland einreist, ist von der Testpflicht befreit.

Datum: 2021-08-06; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/bundesregierung-stuft-niederlande-nicht-laenger-als-hochrisikogebiet-ein;
Themen: Hochrisikogebiet # ?, offene Grenzen # ?, Bundesregierung # ?, Erleichterungen # ?, Reisende # ?, Einzelheiten der Entscheidung # ?, Bunderegierung # ?, Quarantänepflichten # ?, Coronainfizierte # ?, Grenzraum # ?

7. ++ (IR)

Für Grenzpendler und Menschen, die nicht länger als zwölf Stunden bleiben wollten, galten ohnehin auch in der Phase der verschärften Auflagen, die zum 1. Juni für Einreisende aus Deutschland in Kraft getreten waren, Ausnahmen.
Ausgenommen von jeglicher Test-, Quarantäne- und Anmeldepflicht werden unter anderem:

Datum: 2021-06-09; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/niederlande-heben-pflicht-zur-vorlage-von-pcr-tests-fuer-einreisende-aus;
Themen: Einreisende # ?, einfaches Risikogebiet # ?, negatives Pcr-Testergebnis # ?, niederländisches Bewertungssystem # ?, Grenzpendler # ?, Einreiseportal # ?, Hochrisikogebiet # ?, Impfnachweis # ?, Genesenennachweis # ?, Pflicht # ?

8. ++ (IR)

Zur Vereinheitlichung der Coronaschutzmaßnahmen gelten die genannten Ausnahmeregelungen ab sofort auch in der Coronaschutzverordnung als Ausnahmetatbestände zur Befreiung von der Testpflicht bei 2G+.

Datum: 2022-01-16; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-isolierungs-und-quarantaeneregelungen-bei-sars-cov-2-infektionen;
Themen: Quarantäneregelungen # ?, Verkürzung # ?, nötige Änderungen # ?, SARS-CoV-2 # ?, Infektionen # ?, Regelungen # ?, infizierte Personen # ?, eigener Haushalt # ?, Vorgaben # ?, Genesung # ?

9. ++ (IR)

Auch die bisher geltenden Testpflichten für Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen werden fortgeführt.
Ausnahmen kann es künftig lediglich für Krankenhausambulanzen geben, die wie Arztpraxen geführt werden und vom sonstigen Klinikbetrieb organisatorisch und räumlich hinreichend getrennt sind.

Datum: 2022-06-20; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-coronaregelungen-um-zunaechst-eine-woche-0;
Themen: Quarantäneverordnung # ?, Testverordnung # ?, Coronaregelungen # ?, nordrhein-westfälisches Gesundheitsministerium # ?, Bundesgesundheitsministerium für Testungen # ?, Einrichtungstestungen # ?, gesundheitliche Langzeitfolgen # ?, Unding # ?, ausreichender Coronaselbsttest # ?, positiver Coronatest # ?

10. ++ (IR)

* Die bisher schon geltenden Ausnahmeregelungen zu den Testpflichten des Bundes, zum Beispiel in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen, bleiben bestehen.

Datum: 2023-01-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/anpassung-der-coronaregelungen-zum-1-februar-2023-die-maskenpflicht-im-oepnv-sowie;
Themen: Coronaregelungen # ?, Maskenpflicht # ?, Isolierungspflichten # ?, Coronainfizierte # ?, ÖPNV # ?, positiver Test # ?, vulnerable Personengruppen # ?, medizinische Maske # ?, Coronavirus # ?, Bundesrecht # ?

11. ++ (IR)

Auch die bisher geltenden Testpflichten für Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen werden fortgeführt.
Ausnahmen kann es für Krankenhausambulanzen geben, die wie Arztpraxen geführt werden und vom sonstigen Klinikbetrieb organisatorisch und räumlich hinreichend getrennt sind.

Datum: 2022-06-29; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-corona-regelungen;
Themen: Coronaregelungen # ?, Bundesgesundheitsministerium # ?, nordrhein-westfälisches Gesundheitsministerium # ?, Pflegeeinrichtungen # ?, bestehende Basisschutzmaßnahmen # ?, bestimmte Personenkreise # ?, Bürgertestungen # ?, ausreichender Coronaselbsttest # ?, letzter Drücker # ?, positiver Coronatest # ?

12. ++ (IR)

Die Landesregierung hat nun entschieden, in der kommenden Woche den bereits vor den Osterferien erfolgreich praktizierten Wechselunterricht wiederaufzunehmen flankiert durch strikte Hygienevorgaben, eine strenge Testpflicht und klaren Testvorgaben, die gerade in der jetzigen Entwicklung des Corona-Geschehens notwendig sind.
Die geplante Regelung im Infektionsschutzgesetz sieht für die Schulen - mit Ausnahmemöglichkeiten für Abschlussklassen - in ganz Deutschland Distanzunterricht ab einem lokalen Inzidenzwert von 200 vor.

Datum: 2021-04-14; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/wechselunterricht-mit-klaren-testvorgaben-ab-montag;
Themen: Pressebriefing # ?, weiterer Schulbetrieb # ?, Regelungen # ?, Wechselunterricht # ?, Schulen # ?, klare Testvorgaben # ?, Inzidenz # ?, Präsenzunterricht # ?, Selbsttests # ?, Siemenshealthcare # ?

13. ++ (IR)

* Sie sind von der Coronatestpflicht ausgenommen.
Hier gilt zudem: Über Ausnahmen für Personen, bei denen ein Coronaschnelltest aus medizinischen oder sozial-ethischen Gründen nicht durchgeführt werden kann, entscheidet die Einrichtungsleitung.

Datum: 2021-06-12; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/corona-pandemie-freiheiten-fuer-bewohnerinnen-und-bewohner-der-stationaeren;
Themen: Besucherinnen # ?, stationäre Pflegeeinrichtungen # ?, geltende Regelungen # ?, Coronaschnelltest # ?, Aufnahme # ?, Nachweis # ?, Einrichtungen # ?, Allgemeinverfügung für Schutzmaßnahmen # ?, Coronatestpflicht # ?, Einzelzimmerquarantäne # ?