1. +++ (SEM)

Es bestand zu keinem Zeitpunkt die Notwendigkeit, bereits genehmigte oder reservierte Schulfahrten zu stornieren.
" Ministerin Löhrmann hat den Ausschuss für Schule und Weiterbildung bereits am vergangenen Mittwoch, den 3. September 2014, ausführlich über diesen Sachverhalt informiert (http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-2141.pdf).
Das Schulministerium und das Finanzministerium haben Ausnahmeregelungen von der Haushaltssperre vereinbart, damit es nicht zu Ungleichbehandlungen von einzelnen Klassen und Lerngruppen kommt.
Schulfahrten, die in der ersten Jahreshälfte 2015 durchgeführt werden sollen, können wie bisher auch im Rahmen des verfügbaren Budgets durchgeführt werden.
Das Schulministerium hat die Bezirksregierungen bereits Anfang August beauftragt, alle Schulen über die vereinbarten Ausnahmen zu informieren, damit es zu keinen Beeinträchtigungen bei den Klassenfahrten kommt.

Datum: 2014-09-05; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/klassenfahrten-koennen-trotz-haushaltssperre-stattfinden;
Themen: Klassenfahrten # ?, aktuelle Berichterstattungen # ?, reservierte Schulfahrten # ?, wichtige Ausnahmeregelungen # ?, Gleichbehandlungsgrundsatz # ?, Sachverhalt # ?, Fahrten # ?, Ausnahmeregelungen der Haushaltssperre # ?, Ungleichbehandlungen # ?, verfügbares Budget # ?