1. +++ (SEM)
* Das aktuelle Pandemiegeschehen wird berücksichtigt.
So werden keine Zuschauer zu Veranstaltungen zugelassen, wenn die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner am Austragungsort größer gleich 35 und das Infektionsgeschehen nicht klar eingrenzbar ist.
* Das Abstandsgebot von 1,5 Metern muss durch eine Reduktion der maximalen Zuschauerauslastung, eine Entzerrung der Besucherströme bei Ein- und Auslass und durch ein Verbot des Ausschanks und Konsums von Alkohol gewährleistet werden.
* Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bis zum Einnehmen des Sitz- oder Stehplatzes ist Pflicht.
Für ausreichende Lüftung der Veranstaltungsorte muss gesorgt werden.
Datum: 2020-09-15;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-verlaengert-corona-schutzverordnung-mehr-zuschauer-bei;
Themen: bundesweite Teamsportveranstaltungen
# ?, Amateursport
# ?, Bundesligaspiele
# ?, Zuschauerinnen
# ?, bundesweite Sportveranstaltungen
# ?, Coronaverordnungen
# ?, Probebetrieb
# ?, Austragungsort
# ?, Hygienekonzepte
# ?, Zulassung
# ?
2. +++ (SEM)
Das Schaustellergewerbe hat in der Corona-Pandemie stark gelitten.
Das Land will die Branche nun finanziell und bürokratisch entlasten und hat deshalb eine Lockerung der Auslegung des Bundesgaststättengesetzes ermöglicht.
Bisher müssen Kirmesstandbetreiber zum Ausschank alkoholischer Getränke für jede Veranstaltung in jeder Kommune bei den Ordnungsbehörden eine Erlaubnis beantragen, verbunden mit einer Gebühr.
Das ist für die Betreiber finanzieller und vor allem bürokratischer Aufwand.
In Zukunft müssen Schaustellende mit einer Reisegewerbekarte, die den Ausschank von Alkohol ausdrücklich erlaubt, den Ausschank dessen nicht noch zusätzlich in jeder Kommune einzeln von den Ordnungsbehörden gestatten lassen.
Datum: 2024-04-26;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-entlastet-schausteller-weniger-kosten-und-weniger-buerokratie;
Themen: Ausschank
# ?, Rheinkirmes in Düsseldorf
# ?, Ordnungsbehörden
# ?, Alkohol
# ?, Abstimmung für Umsetzung
# ?, Bundesgaststättengesetz
# ?, Detailarbeit
# ?, Karussellfahren
# ?, Kirmesstandbetreiber
# ?, Schaustellerbranche
# ?
3. ++ (IR)
Zudem ist die Zuschauerzahl auf höchstens 25.000 Personen, maximal aber 50 Prozent der Kapazität, beschränkt, und es muss ein genehmigtes Hygienekonzept geben, das gegebenenfalls auch weitere Beschränkungen (zum Beispiel zum Alkoholausschank etc.) vorsehen muss.
Datum: 2021-07-07;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-passt-coronaschutzverordnung-regionen-mit-inzidenzen-von-10;
Themen: bestehende Regeln
# ?, Gültigkeit
# ?, bestehende Maßnahmen
# ?, 7-Tage-Inzidenz
# ?, Aufhebung
# ?, Coronaviruspandemie
# ?, Eindämmung
# ?, Personenbegrenzung
# ?, Sitzplan
# ?, Kreise
# ?