1. +++ (SEM)
So haben tariflich gebundene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beispielsweise in der Metall- und Elektrobranche, in der Druckindustrie und in den meisten anderen Tarifbereichen einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen.
In einer Reihe von Branchen werden die Urlaubstage nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelt, zum Beispiel im Erwerbsgartenbau zwischen 25 und 29 Arbeitstagen.
Beschäftigte, die einen tariflichen Anspruch auf das zusätzliche Urlaubsgeld haben, sollten die Ausschlussfrist beachten.
Das ist die Frist, in der man den Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen muss, damit er nicht verfällt.
Diese Fristen findet man in der Regel im Manteltarifvertrag.
Datum: 2015-05-27;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-schneider-viele-wissen-gar-nicht-wie-viel-urlaubsgeld-ihnen-zusteht;
Themen: Urlaubsdauer
# ?, Abbruchgewerbe
# ?, Zuckerindustrie
# ?, Urlaubsanspruch
# ?, Monatseinkommen
# ?, Tarifvertrag
# ?, Tarifverträge
# ?, Arbeitsministerium
# ?, Ausschlussfrist
# ?, Bundesurlaubsgesetz
# ?
2. +++ (SEM)
So haben tariflich gebundene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den meisten Tarifbereichen einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen.
In einer Reihe von Branchen werden die Urlaubstage nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelt, zum Beispiel im Friseurhandwerk zwischen 24 und 26 Arbeitstagen.
Beschäftigte, die einen tariflichen Anspruch auf das zusätzliche Urlaubsgeld haben, sollten die Ausschlussfristen beachten.
Das ist die Frist, in der man den Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen muss, damit er nicht verfällt.
Diese Fristen findet man in der Regel im Manteltarifvertrag.
Datum: 2019-06-13;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/tariflich-beschaeftigten-und-minijobbern-steht-auch-urlaubsgeld-zu;
Themen: Minijobber
# ?, Urlaubsdauer
# ?, Abbruchgewerbe
# ?, Urlaubszeit
# ?, Zuckerindustrie
# ?, Arbeitsministerium
# ?, Ausschlussfristen
# ?, Urlaubsgeldregelungen
# ?, Vollbeschäftigte
# ?, gebundene Arbeitnehmerinnen
# ?
3. +++ (IR)
Das Umweltministerium weist darauf hin, dass Teilnahmeanträge zur Förderung von Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen und des ökologischen Landbaus für den Verpflichtungszeitraum 2019 bis 2023 nur noch bis zum 2. Juli 2018 (Ausschlussfrist) gestellt werden können.
Das Umweltministerium weist darauf hin, dass Teilnahmeanträge zur Förderung von Agrarumwelt- und Vertragsnaturschutzmaßnahmen und des ökologischen Landbaus für den Verpflichtungszeitraum 2019 bis 2023 nur noch bis zum 2. Juli 2018 (Ausschlussfrist) gestellt werden können.
Datum: 2018-06-25;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/foerderung-freiwilliger-agrarumwelt-und-vertragsnaturschutzmassnahmen-oder-zur;
Themen: Vertragsnaturschutzmaßnahmen
# ?, ökologischer Landbau
# ?, Teilnahmeanträge
# ?, Untersaaten
# ?, Anbau
# ?, Zwischenfrüchte
# ?, Ökolandbau
# ?, Laufzeit
# ?, Betrieb von Maßnahmen
# ?, Färsenhaltung
# ?