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Um die Grundlagen für den Rechtsanspruch zu legen, haben Bund, Land und Kommunen zunächst gemeinsam die sogenannten Beschleunigungsmittel bereitgestellt, also Gelder für den beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung in den Kommunen.
Für Nordrhein-Westfalen standen in den Jahren 2021 und 2022 Beschleunigungsmittel im Umfang von insgesamt rund 226 Millionen Euro zur Verfügung.
Rund 80 Prozent davon konnten bewilligt werden - vorrangig für Maßnahmen, die kurzfristig umgesetzt werden konnten, zum Beispiel für Ausstattungsinvestitionen, aber auch für bauvorbereitende Maßnahmen.
Auf die Beschleunigungsmittel folgen nun die sogenannten Basismittel zum investiven Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung.
Auf Nordrhein-Westfallen entfallen Bundesmittel im Umfang von knapp 580 Millionen Euro, zuzüglich bundesweiter Rückflüsse aus den Beschleunigungsmitteln, die vom Bund neu verteilt werden.
Datum: 2023-10-18;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/planungssicherheit-beim-ganztags-ausbau;
Themen: Ganztagsausbau
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