1. +++ (SEM)

* Betriebe mit niedrigen Stickstoffüberschüssen, nachgewiesen durch den zulässigen Bilanzwert für Stickstoff der noch zu novellierenden Stoffstrombilanzverordnung und flankierend aktueller betrieblicher Unterlagen und
* Betriebe mit geringem Stickstoffemissionsrisiko, nachgewiesen unter Berücksichtigung exakter Bewirtschaftungsdaten.
Ausweisungsmessnetz soll erweitert werden
Im Ausweisungsmessnetz befinden sich rund 1.300 Messstellen, die für die Gebietsausweisung herangezogen werden.
Das Messnetz wird noch erweitert, um künftig eine genauere Gebietsdifferenzierung zu ermöglichen und so Landwirte zu entlasten, wenn keine nachweisliche Nitratbelastung vorliegt.

Datum: 2022-11-24; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-landesduengeverordnung-tritt-am-1-dezember-2022-kraft;
Themen: rote Gebiete # ?, Ausweisungsmessnetz # ?, Neufassung der Verordnung # ?, betriebliche Einzelfragen # ?, vorbildliche Betriebe # ?, Landwirtschaftskammer # ?, Düngung in Nordrhein-Westfalen # ?, Herbstagrarministerkonferenz # ?, zentrale Infostelle # ?, Gebietsausweisung # ?