1. +++ (SEM)

"Das müssen wir den Menschen auch durch wirkungsvolle Präventionsarbeit klar machen."
Hintergrund:
Die bislang als "Handyverbot" bekannte Regel besagte, dass die Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons grundsätzlich nur mit einer Freisprechanlage zulässig war.
Die hohe Zahl der Verstöße gegen diese Vorschrift und die rasante technische Entwicklung bei Smartphones, Tablets sowie anderen Kommunikations- und Informationssystemen hat Bund und Länder veranlasst, die seit 2001 bestehende Regelung umfassend zu überarbeiten.
Die jetzige Änderung der Straßenverkehrsordnung legt gleichzeitig fest, unter welchen Voraussetzungen die Nutzung der Geräte zulässig ist: Das Gerät darf wie bisher weder in die Hand genommen noch gehalten werden.

Datum: 2017-10-19; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-verordnung-kraft-ab-sofort-haertere-strafen-bei-nichtbildung-von;
Themen: Straßenverkehrsordnung # ?, Navigationsgeräte # ?, neue Verordnung # ?, Tablets # ?, Sprachsteuerung # ?, Fahrt # ?, Vorschrift # ?, Unfallopfer # ?, Route # ?, Stau # ?

2. +++ (SEM)

"Die bestehenden Regelungen sind vom technischen Fortschritt überholt.
Wir brauchen Vorschriften, die zeitgemäß formuliert sind", so der Minister.
Denn es gehe längst nicht mehr nur um Handys oder Autotelefone, sondern auch um Tablets oder E-Book-Reader.

Datum: 2016-11-23; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/nrw-polizei-warnt-mit-neuer-kampagne-vor-gefahr-durch-ablenkung-am-steuer;
Themen: Ablenkung # ?, neue Kampagne # ?, Cartoonist # ?, NRW-Polizei # ?, Motive # ?, Steuer # ?, Jäger # ?, Busse # ?, Autotelefone # ?, E-bookreader # ?