1. +++ (SEM)
"Die Bürgerbusse sind eine tragende Säule des Öffentlichen Nahverkehrs gerade im ländlichen Raum."
So soll die Organisationspauschale pro Verein von 5.000 Euro auf mindestens 6.000 Euro aufgestockt werden.
Im Bereich der Förderung von Fahrzeugen ist vorgesehen, dass Bürgerbusfahrzeuge mit spezieller Vorrichtung für die Aufnahme von Rollstühlen mit mindestens 50.000 Euro gefördert werden.
Bei Fahrzeugen mit zusätzlichem Niederflurbereich ist eine Mindestförderung von 60.000 Euro je Fahrzeug vorgesehen.
Zudem soll eine Erhöhung dieser Fördersätze von jeweils zusätzlich mindestens 6.000 Euro erfolgen, wenn es sich um ein Erstfahrzeug handelt oder das Fahrzeug mit einem alternativen Antrieb ausgestattet ist.
Datum: 2017-02-17;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gesetzesaenderung-zum-oeffentlichen-personennahverkehr-mehr-geld-fuer-buergerbusse;
Themen: Bürgerbusse
# ?, Organisationspauschale
# ?, gegebene Verwaltungsvorschriften
# ?, Bürgerbusvereine
# ?, Erfolgskonzept
# ?, erhöhte Fördersätze
# ?, ÖPNV-Gesetz
# ?, ländlicher Raum
# ?, öffentlicher Nahverkehr
# ?, Verbändeanhörung
# ?
2. +++ (SEM)
Seit Anfang des Jahres 2023 fördert das Land auch die Einführung von bedarfsgesteuerten Bürgerbusverkehren.
Mit Erlass vom 28. März 2023 wurde für Bürgerbusvereine, die weitere Linien betreiben beziehungsweise zwecks Taktverdichtung Zweitfahrzeuge einsetzen, die Fördermöglichkeit dieser Fahrzeuge einheitlich geregelt.
Da bei einem Verein mit zwei im ständigen Betrieb befindlichen Fahrzeugen in der Regel deutlich mehr ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer benötigt werden, haben Vereine mit mehreren Bürgerbusfahrzeugen oft weitaus höhere Ausgaben, insbesondere für ärztliche Untersuchungen, Schulungen, Gebühren für die Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung oder Kleidung der ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer.
Das Ministerium hat per Erlass vom 12. August 2024 nun festgelegt, dass sich der Festbetrag für die Organisationskostenpauschale für Vereine mit Zweitfahrzeugen ab diesem Jahr für jedes weitere notwendige Fahrzeug um 5.000 Euro erhöht.
Die Aufstockung in den Jahren 2024 und 2025 wird im Jahr 2026 evaluiert, um gegebenenfalls eine Anpassung in der Höhe zu ermöglichen.
Datum: 2024-09-09;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/land-weitet-foerderung-fuer-buergerbusse-aus;
Themen: Zweitfahrzeuge
# ?, ehrenamtliche Fahrerinnen
# ?, herkömmliches Angebot
# ?, strukturelle Gegebenheiten
# ?, Bürgerbusse
# ?, Vereine
# ?, Öffentlicher Personennahverkehr
# ?, Bürgerbusfahrer
# ?, Bürgerbusfahrzeuge
# ?, Fahrerlaubnisse
# ?
3. ++ (IR)
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert zum einen die Anschaffung der Bürgerbusfahrzeuge, zum anderen wird den Vereinen eine jährliche Organisationspauschale zur Verfügung gestellt.
Datum: 2022-08-22;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/buergerbustag-2022-mobilitaet-durch-ehrenamt;
Themen: Bürgerfahrer
# ?, Lücken
# ?, Öffentlicher Personennahverkehr
# ?, Bedeutung des Mobilitätsangebots
# ?, einzelne Bürgerbusvereine
# ?, letzter Bürgerbustag
# ?, ländliche Regionen
# ?, Verkehrssysteme
# ?, Mobilitätsangebot
# ?, On-demandangebote
# ?