1. +++ (SEM)
NRW aus:
* 01.07.2018: Elektronische Gewerbeanzeige startet, es besteht Zugang zu allen Dienstleistungen des Portals des Einheitlichen Ansprechpartners NRW (EA NRW).
* 01.10.2018: Bürger und Einzelunternehmen können sich über das Bürger-Service-Konto authentifizieren, weitere digitale Dienste und die elektronische Bezahlfunktion nutzen.
* 01.01.2019: Das neue Unternehmens-Service-Konto startet, über das Kapitalgesellschaften und andere juristische Personen digitale Services in Auftrag geben und durch E-Payment bezahlen können.
Um das Ausfüllen von Formularen zu erleichtern, können sie ihre personen- und unternehmensbezogenen Daten nach einmaliger Eingabe für viele Verwaltungsvorgänge nutzen.
Datum: 2018-05-28;
aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-pinkwart-elektronische-gewerbeanmeldung-macht-das-gruenden-einfacher;
Themen: Wirtschaftskammern
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