1. +++ (SEM)

Körpernahe Dienstleistungen Die Erbringung von körpernahen Dienstleistungen ist unter strengen Hygieneauflagen erlaubt.
Nichtmedizinische körpernahe Dienstleistungen sind untersagt, außer: Besuche bei Friseuren und bei der Fußpflege sind mit einem tagesaktuellen negativen Testergebnis weiterhin möglich.
Büroarbeit Unabhängig von der 7-Tage-Inzidenz gilt: Firmen müssen ihren Beschäftigten im Fall von Büroarbeit anbieten, diese in der eigenen Wohnung auszuführen, sofern keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.
Die Beschäftigten müssen das Angebot annehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.
Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeitern zwei Tests pro Woche anzubieten.

Datum: 2021-04-23; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/corona-notbremse-ab-sofort-durch-bundesgesetz-geregelt-land-passt;
Themen: nationale Tragweite # ?, Coronafakten # ?, vorherige Terminbuchung # ?, botanische Gärten # ?, 7-Tages-Inzidenzwert # ?, Coronaregeln in Nordrhein-Westfalen # ?, Wettannahmestellen # ?, Klubs # ?, Solarien # ?, Indoorspielplätze # ?

2. +++ (SEM)

Minister Reul: Um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben, müssen wir bei der Arbeitsorganisation flexibler werden
5. Dezember 2018 Herbert Reul, Minister des Innern Foto: Land NRW / R. Sondermann
Die nordrhein-westfälische Polizei wird als Arbeitgeber immer attraktiver: Ab Anfang 2019 können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei ihre Büroarbeit grundsätzlich auch von Zuhause aus erledigen.
Inneres
Die nordrhein-westfälische Polizei wird als Arbeitgeber immer attraktiver: Ab Anfang 2019 können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei ihre Büroarbeit grundsätzlich auch von Zuhause aus erledigen.

Datum: 2018-12-05; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/home-office-jetzt-auch-bei-der-polizei;
Themen: Telearbeitserlass # ?, Büroarbeit # ?, Arbeitgeber # ?, Zuhause # ?, Arbeitsorganisation # ?, nordrhein-westfälische Polizei # ?, Mitarbeiterinnen # ?, Ermittlungsakte # ?, Grundsatzerlass # ?, Polizeihauptpersonalrat # ?

3. +++ (SEM)

Körpernahe Dienstleistungen Die Erbringung von körpernahen Dienstleistungen ist unter strengen Hygieneauflagen erlaubt.
Nichtmedizinische körpernahe Dienstleistungen sind untersagt, außer: Besuche bei Friseuren und bei der Fußpflege sind mit einem tagesaktuellen negativen Testergebnis weiterhin möglich.
Büroarbeit Unabhängig von der 7-Tage-Inzidenz gilt: Firmen müssen ihren Beschäftigten im Fall von Büroarbeit anbieten, diese in der eigenen Wohnung auszuführen, sofern keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.
Die Beschäftigten müssen das Angebot annehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.
Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeitern zwei Tests pro Woche anzubieten.

Datum: 2021-04-25; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/verschaerfte-regelungen-der-bundesweiten-corona-notbremse-fuer-weitere-kreisfreie;
Themen: vorherige Terminbuchung # ?, botanische Gärten # ?, Wettannahmestellen # ?, Klubs # ?, Solarien # ?, Indoorspielplätze # ?, tagesaktuelles negative Testergebnis # ?, übernächster Tag # ?, Prostitutionsstätten # ?, Burgen # ?