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Mit ihrem Beschluss treibt die Landesregierung die erforderlichen Schritte zur Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben weiter voran.
Bis zum 31. Dezember 2022 besteht eine Übergangszeit, in der noch eine berufspraktische Ausbildung an Hebammenschulen begonnen werden kann.
Im Anschluss wird die Hebammenausbildung bundesweit von einer fachpraktischen Ausbildung auf einen Bachelorstudiengang umgestellt.
Bis Ende 2027 müssen alle Schülerinnen und Schüler ihre regulär dreijährige Ausbildung an Hebammenschulen abgeschlossen haben.
Für die Einrichtung von Hebammen-Studiengängen ist kein formales Bewerbungsverfahren der Hochschulen beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft notwendig, die Hochschulen entscheiden im Rahmen ihrer Hochschulautonomie selbst über die Einrichtung eines solchen Studiengangs.

Datum: 2020-08-19; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/landesregierung-stellt-weichen-fuer-die-einrichtung-von-300-studienplaetzen-fuer;
Themen: Hebammenausbildung in Nordrhein-Westfalen # ?, flächendeckendes Ausbildungsangebot # ?, Beschluss # ?, Hebammenschulen # ?, interessierte Hochschulen # ?, Hebammenkunde # ?, duales Studium # ?, Studiengänge # ?, Einrichtung # ?, Bachelorstudiengang der Hebammenausbildung # ?