1. +++ (SEM)

Deswegen müssen wir gemeinsam Verhaltensregeln erarbeiten, die uns vor einer neuen Infektionswelle schützen, aber unserer Gesellschaft und Wirtschaft die dringend erforderlichen Freiräume geben.
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Gemäß dieser Hygiene- und Infektionsstandards bleiben gesichtsnahe Dienstleistungen wie Augenbrauen- und Wimpernfärben, Augenbrauenzupfen, Gesichtskosmetik, Rasieren und Bartpflege bis auf weiteres verboten.
Hintergrund sind die in diesem Bereich größeren und in den Auswirkungen noch unklaren Infektionsrisiken.
Zudem können diese Tätigkeiten in der Regel von jedem selbst vorgenommen werden.

Datum: 2020-04-29; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/gesundheitsministerium-schafft-planungssicherheit-fuer-friseurhandwerk-und;
Themen: Salons # ?, Hygieneschutzstandards # ?, Infektionsschutzstandards # ?, Friseure # ?, Ministerpräsidentenkonferenz # ?, Friseurhandwerk # ?, Friseurinnen # ?, Hygienestandards # ?, Standards # ?, Bartpflege # ?