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Der ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige wurde im Zuge einer Sammelabschiebung mehrerer Bundesländer nach Kabul rückgeführt.
Der Mann hat eine mehrjährige Freiheitsstrafe wegen Gewaltdelikten im Bundesgebiet verbüßt.
Abschiebungen von Straftätern und Gefährdern nach Afghanistan sind und waren auf Basis sorgfältiger Einzelfallprüfungen möglich.
Der Abschiebung von Straftätern und Gefährdern kommt in Nordrhein-Westfalen eine hohe Priorität zu.
Deshalb wird Nordrhein-Westfalen sich weiterhin an entsprechenden Rückführungsmaßnahmen beteiligen.

Datum: 2019-02-19; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/abschiebung-eines-gefaehrders-nach-afghanistan;
Themen: Gefährder # ?, Abschiebung # ?, Straftäter # ?, Basis von Einzelfallprüfungen # ?, Zug einer Sammelabschiebung # ?, ausreisepflichtige afghanische Staatsangehörige # ?, mögliche Abschiebungen # ?, sorgfältige Einzelfallprüfungen # ?, Rückführungsmaßnahmen # ?, große Entschlossenheit # ?