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Angesichts des hohen Investitionsbedarfs im Hochschulbau brauchen wir diese zusätzlichen Möglichkeiten und geben den Hochschulen mehr Freiheit und Verantwortung für ihre Entwicklung.
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Mit der neuen Verordnung können Hochschulen für ihre Objekte vom Land die Bauherreneigenschaft und Eigentümerverantwortung übernehmen und beispielsweise Sanierungen, Neubauten oder Instandhaltungsmaßnahmen in Eigenverantwortung planen und ausführen.
Mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) haben die Hochschulen weiterhin einen starken Partner für die Planung und Umsetzung ihrer Bauvorhaben.
Die neue Regelung eröffnet ihnen darüber hinaus nunmehr die Möglichkeit, geeignete Projekte in eigener Verantwortung oder mit Unterstützung Dritter umzusetzen.

Datum: 2026-09-15; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neue-hochschuleigenbau-verordnung-klare-regeln-fuer-hochschulen-die-bauvorhaben;
Themen: neue Hochschuleigenbauverordnung # ?, Bauvorhaben # ?, Hochschulen # ?, Hochschulbau # ?, neue Masterplanung # ?, Universitäten # ?, angewandte Wissenschaften # ?, Ministerium von Finanzen # ?, Bauherreneigenschaft # ?, Eigentümerverantwortung # ?