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In 43 Betrieben wurde den Beschäftigten die Sonntagsarbeit direkt vor Ort untersagt.
Die meisten Verstöße fanden die Kontrolleurinnen und Kontrolleure der Arbeitsschutzverwaltung dieses Mal im Groß- und Einzelhandel, aber auch wieder auf Baustellen (Innenausbau, Fassadensanierung), in der Reinigungsbranche (Gebäudereinigung) sowie in metallverarbeitenden Betrieben.
Darüber meldeten die Aufsichtsbeamtinnen und -beamten auch weitere Arbeitsschutzmängel, wie zum Beispiel mangelhafte beziehungsweise verwahrloste Unterkünfte von Baukolonnen-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern, unzureichende Absturzsicherung sowie Gefährdung durch unsichere Arbeitsmittel und Abgase im Gebäude.
Erfreulich ist, dass bei den Betrieben, die Anfang Mai beim ersten Kontrolltag mit illegaler Sonntagsarbeit auffällig geworden waren, keine Verstöße festgestellt wurden.
Arbeitsminister Laumann: "Sonntage und die gesetzlich anerkannten Feiertage dienen der Arbeitsruhe.

Datum: 2023-09-01; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/minister-laumann-illegal-durchgefuehrte-sonntagsarbeit-verzerrt-den-wettbewerb-und;
Themen: Feiertagsruhe # ?, illegale Sonntagsarbeit # ?, nordrhein-westfälischer Arbeitsschutz # ?, Aufsichtsbeamte # ?, Verstöße # ?, Arbeitsruhe # ?, Baukolonnenmitarbeiterinnen # ?, Identitätsfeststellung # ?, Thematik der Sonnruhe # ?, Zutritt des Betriebsgeländes # ?