1. +++ (SEM)

Förderfähige Maßnahmen Förderfähig sind alle Baumaßnahmen im und am Wohngebäude einschließlich des privaten Wohnumfelds, die das Wohngebäude erhalten, instand setzen und modernisieren.
Grundsätzlich sind die energetischen Anforderungen nach der jeweils aktuellen EnEV mit Sonderregelungen für Denkmäler einzuhalten.
4. Art und Höhe der Förderung Gefördert wird mit Darlehen in Höhe von 85% der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten.
Der Eigenanteil beträgt 15%.
Der Darlehenshöchstbetrag beträgt 80.000 Euro.

Datum: 2013-07-16; aus: https://www.land.nrw/pressemitteilung/neuausrichtung-der-denkmalfoerderung-60-millionen-euro-foerderung-auf;
Themen: Denkmalförderung # ?, 2 Darlehensprogramme # ?, Darlehensförderung # ?, Baunebenkosten # ?, Umbau eines Eigentümers # ?, denkmalbedingte Mehrkosten # ?, lange Tilgungsfrist # ?, Darlehensbasis # ?, Eigentümer eines Denkmals # ?, denkmalgerechte Erneuerung # ?